Hierbei handelt es sich um ein wichtiges Dokument bezüglich des vorgeschlagenen Transfers Ihres Kontos von IBUK und IBLLC an IBLUX, das Sie sich durchlesen sollten. Bitte lesen Sie das ganze Dokument durch, bevor Sie jegliche Maßnahmen ergreifen, die Ihnen im Schreiben per E-Mail erläutert wurden.
Bitte nehmen Sie sich Zeit, um diesen Artikel durchzulesen, der die wichtigsten Änderungen zum regulatorischen Rahmen durch den vorgeschlagenen Transfer (wie nachstehend beschrieben) beinhaltet und allgemeine Fragen beantwortet. Sie sollten diesen Artikel zusammen mit dem Schreiben durchlesen, das Sie per E-Mail erhalten haben und in dem Links zu diesem Artikel enthalten sind. Wenn Sie weitere Informationen benötigen, kontaktieren Sie uns bitte über die im Schreiben angeführten Kontaktdetails. Dieser Artikel baut auf dem vorherigen Artikel auf, der Ihnen zugänglich gemacht wurde („FAQs: Brexit und die Übertragung von Konten“, auch als „ursprüngliche FAQs“ bezeichnet), da dieser Artikel neue Informationen enthält und wir Sie daher bitten, ihn sorgfältig durchzulesen. Bei abweichenden Informationen zwischen diesem Artikel und den ursprünglichen FAQs verlassen Sie sich bitte auf die Informationen, die in diesem Artikel enthalten sind.
Thema:
Diese Information ist in drei Abschnitte unterteilt.
1. Wie sieht die aktuelle Situation aus? Wieso kommt es zu Änderungen?
Wie Sie bereits wissen, wird Ihre Geschäftsbeziehung mit Interactive Brokers von unserer im Vereinigten Königreich ansässigen Körperschaft geführt, und zwar von Interactive Brokers (U.K.) Limited (“IBUK”). Je nachdem welcher Art von Geschäftstätigkeiten Sie nachgehen, handelt es sich bei der Rechtskörperschaft, deren Dienste Sie in Anspruch nehmen, entweder um IBKR UK in Zusammenarbeit mit der US-amerikanischen Körperschaft Interactive Brokers LLC (“IBLLC”) oder IBUK alleine. Derzeit verwendet IBUK einen sogenannten Finanzdienstleistungsreisepass, um Dienstleistungen über ganz Kontinentaleuropa hinweg anbieten zu können. Wie bereits beschrieben, gehen wir aktuell davon aus, dass nach Ende der Brexit-Übergangsphase IBUK ihre Fähigkeit hierfür verlieren wird und vom 1. Januar 2021 Interactive Brokers Änderungen im Hinblick auf die Rechtskörperschaft, die mit Ihnen Geschäfte machen wird, vornehmen werden muss.
2. Um was für „Änderungen” handelt es sich hierbei?
Wir haben eine neue Rechtskörperschaft von Interactive Brokers in Luxemburg gegründet, und zwar Interactive Brokers Luxembourg SARL (“IBLUX”). Unser Vorschlag lautet, dass Ihre Geschäftstätigkeiten mit IBUK und IBLLC an IBLUX übertragen werden. In anderen Worten ist es unsere Absicht, dass alle Ihre Konten, Anlagen und Services, die derzeit von IBUK und IBLLC bereitgestellt werden, stattdessen ausschließlich von IBLUX angeboten und durchgeführt werden (nachstehend als „vorgeschlagener Transfer“ beschrieben).
3. Wann wird der vorgeschlagene Transfer stattfinden?
Der vorgeschlagene Transfer wird wahrscheinlich nach dem 30. Oktober 2020 stattfinden, je nachdem, inwieweit Ihr Konto bereit sein wird (d. h. Abschluss aller erforderlicher Maßnahmen, die im Schreiben erläutert sind).
4. Wer ist IBLUX? Um was für ein Unternehmen handelt es sich?
IBLUX hat im November 2019 die Autorisierung der luxemburgischen Finanzaufsicht (Commission de Surveillance du Secteur Financier, CSSF) erhalten, als Anlageunternehmen Geschäfte zu betreiben. Der regulatorische Status und das Profil von IBLUX ähneln IBUK sehr. Der Grund hierfür ist, dass sowohl IBLUX als auch IBUK gemäß der zweiten Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente autorisiert sind. Hierbei handelt es sich um ein EU-weites Gesetz, dessen Zweck es ist, die Regulierung von Anlageunternehmen möglichst zu vereinheitlichen.
Dies bedeutet jedoch nicht, dass es keine Unterschiede zwischen den Richtlinien gibt, die für Ihre aktuelle Geschäftsbeziehung gelten sowie jene, die nach der Übertragung Ihres Kontos gelten werden. Unter Abschnitt B in diesem Artikel erhalten Sie weitere Details.
5. Wie lauten die rechtlichen Daten von IBLUX?
Interactive Brokers Luxembourg SARL ist als Gesellschaft mit beschränkter Haftung auf Aktien (société à responsabilité limitée) (Registrierungsnummer: B229091) im luxemburgischen Unternehmensregister registriert. Der registrierte Hauptsitz lautet: 4, rue Robert Stümper, L - 2557 Luxembourg. Derzeit stellen wir die Kontaktdetails zur Kontaktaufnahme tagsüber fertig und werden Sie über diese rechtzeitig informieren.
6. Welcher Regulierungsbehörde untersteht IBLUX und wie lauten ihre Kontaktdetails?
Die Finanzaufsicht für Luxemburg (Commission de Surveillance du Secteur Financier, CSSF) ist die Regulierungsbehörde für IBLUX (so wie die Financial Conduct Authority die Regulierungsbehörde für IBUK ist). Nachstehend sind die Kontaktdetails der Regulierungsbehörde für IBLUX (CSSF) angeführt:
Standort
Commission de Surveillance du Secteur Financier
283, route d’ArlonL-1150
Luxemburg
Postanschrift und Kontaktnummern
Commission de Surveillance du Secteur Financier
L-2991 Luxembourg
Telefon: (+352) 26 25 11 Fax: (+352) 26 25 12601
Öffentliche Helpline
E-Mail: direction@cssf.lu
Telefon: (+352) 26 25 12 28 0
7. Wo steht IBLUX im Hinblick auf die Hierarche der Interactive Brokers Group?
IBLUX ist eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der Interactive Brokers Group.
8. Was bedeutet der vorgeschlagene Transfer für mich? Wird es weitreichende Konsequenzen geben?
Wir gehen nicht davon aus, dass es zu weitreichenden Konsequenzen kommen wird. Nichtsdestotrotz ist es sehr wichtig, dass Sie diesen Artikel lesen und sicherstellen, dass Sie die Änderungen verstehen.
9. Was muss ich tun, wenn ich weiterhin Geschäfte mit Interactive Brokers machen möchte?
Wenn Sie weiterhin Geschäfte mit Interactive Brokers machen möchten, benötigen wir Ihre Kooperation.
Sie müssen der Kundenvereinbarung, den anderen Dokumenten sowie den im Schreiben erläuterten regulatorischen Angelegenheiten zustimmen, die sich im Anhang des Schreibens befinden. Sie können dies tun, indem Sie die Anweisungen im Schreiben befolgen.
Zur Klarstellung: Sie haben das Recht, den vorgeschlagenen Transfer abzulehnen, wenn Sie der Meinung sind, dass dies negative Konsequenzen für Sie haben würde. Bitte beachten Sie, dass wenn Sie sich für eine solche Absage entscheiden, es unwahrscheinlich ist, dass IBKR UK Ihnen zum Ende der Brexit-Übergangsphase weiterhin Dienstleistungen anbieten kann. Wenn dies geschieht, wird Ihr Konto liquidiert und wir werden Sie bitten, Ihre Vermögenswerte an einen anderen Broker zu übertragen. Wenn Sie den Transfer ablehnen möchten, befolgen Sie bitte die Anweisungen im Schreiben.
In jedem Fall bitten wir Sie, dass Sie sich die gesamte Information sowie das Schreiben durchlesen, bevor Sie sich dafür entscheiden, den vorgeschlagenen Transfer anzunehmen oder abzulehnen.
10. Was geschieht als nächstes?
Wenn Sie dem Transfer zustimmen möchten, nehmen Sie zunächst bitte alle Maßnahmen vor, die im Schreiben angeführt sind. Wir werden daraufhin Ihr Konto für den vorgeschlagenen Transfer vorbereiten. Nach dem vorgeschlagenen Transfer wird IBLUX Sie kontaktieren, um Ihnen weitere Informationen zu Ihrer neuen Geschäftsbeziehung mit ihr bereitzustellen.
1. Welche Bedingungen werden Ihre Geschäftsbeziehung nach dem vorgeschlagenen Transfer regeln? Unterscheiden sich diese von denen, die derzeit gelten?
Geschäfte, die Sie nach dem vorgeschlagenen Transfer tätigen, werden durch die neue Kundenvereinbarung zwischen Ihnen und IBLUX geregelt. Eine Kopie des neuen Kundenvertrages wird Ihnen online vorgelegt, wenn Sie die Möglichkeit zur Zustimmung erhalten. Bitte beachten Sie Frage A3 oben in Bezug auf den Zeitplan für den vorgeschlagenen Transfer.
2. Welche Wohlverhaltensregeln (einschließlich Best Execution) werden für meine Beziehung zu IBLUX gelten? Gibt es wesentliche Unterschiede, die für meine Beziehung zu IBLUX gelten, im Vergleich zu meiner bestehenden Beziehung, die in diesem Zusammenhang von IBUK geführt wird?
Es gibt einige Änderungen, die zu beachten sind und die wir im Folgenden erläutern.
Wenn Sie mit IBUK auf einer “Carried”-Basis Geschäfte tätigen (d. h. Sie handeln mit Indexoptionen, Futures und Futures-Optionen und IBUK führt Ihr Konto und verwahrt Ihr Vermögen), dann gelten für Sie derzeit die Wohlverhaltensregeln der Financial Conduct Authority. Diese Regeln basieren in hohem Maße auf der neugefassten Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente, der Verordnung über Märkte für Finanzdienstleistungen und verschiedenen delegierten Richtlinien und Verordnungen (zusammenfassend “MiFID” genannt). In Bezug auf die bestmögliche Ausführung muss IBUK dort, wo sie Anwendung findet, alle ausreichenden Schritte unternehmen, um das bestmögliche Ergebnis für Sie zu erzielen, wenn wir Ihren Auftrag ausführen.
Wenn Sie gegenwärtig mit IBUK auf einer “eingeführten” Basis Geschäfte tätigen (Sie handeln andere Produkte als jene, die im vorigen Absatz erwähnt wurden, und Sie haben eine Beziehung sowohl zu IBUK als auch zu ihrer US-Tochtergesellschaft IBLLC), gilt für Sie gegenwärtig eine Mischung von Wohlverhaltensregeln. Zum Beispiel gelten für die Einführung Ihrer Geschäfte bei IBLLC die Wohlverhaltensregeln der Financial Conduct Authority (siehe oben). Nach der Einführung bei IBLLC gelten die entsprechenden Regeln und Vorschriften der US Securities and Exchange Comission und der US Commodity Futures Trading Commission (u. a.) für die Rolle von IBLLC (einschließlich ihrer Verpflichtungen in Bezug auf die bestmögliche Ausführung und Verwahrung).
Generell ist zu beachten, dass es natürlich möglich ist, dass Ihr Geschäft auf diese beiden Szenarien aufgeteilt ist (mit anderen Worten, ein Teil Ihres Geschäfts wird auf einer “Carried”-Basis abgewickelt, während ein Teil auf einer “einführenden” Basis abgewickelt wird).
In Zukunft wird die Unterscheidung zwischen “carried” und “einführenden” Geschäften nicht mehr gelten und in jedem der oben genannten Fälle werden die luxemburgischen Wohlerhaltensregeln ausschließlich für Ihre Geschäftsbeziehung mit IBLUX gelten. Wie die Regeln der britischen Financial Conduct Authority basieren diese in hohem Maße auf der MiFID, und die Verpflichtungen von IBLUX in Bezug auf die bestmögliche Ausführung entsprechen denen, die derzeit für IBUK gelten.
Wir sind der Ansicht, dass sich die für unsere Geschäftsbeziehung geltenden Regeln zwar ändern werden, aber wir halten solche Änderungen nicht für wesentlich oder dafür, dass Ihnen ein geringeres Maß an Schutz gewährt wird.
3. Wie werden meine Anlagen, die ich bei IBLUX verwalte, aus rechtlicher/regulatorischer Sicht verwahrt? Gibt es wesentliche Unterschiede, die für meine Beziehung zu IBLUX gelten, im Vergleich zu meiner bestehenden Beziehung, die in diesem Zusammenhang von IBUK geführt wird?
Welche Regeln derzeit gelten, hängt von der Art der Geschäftstätigkeiten ab, die Sie gegenwärtig mit IBUK führen (siehe oben B2). Wenn Sie „carried“ Geschäfte mit IBUK tätigen, gelten die Regeln der Financial Conduct Authority für Kundenvermögen (oder „CASS“). Diese basieren stark auf der MiFID. Wenn Sie „eingeführte“ Geschäfte mit IBUK und IBLLC tätigen, gelten die US-Custody-Regeln für Ihre Depotwerte.
In Zukunft wird die Unterscheidung zwischen “carried” und “einführenden” Geschäften nicht mehr gelten und in jedem der oben genannten Fälle werden die luxemburgischen Verwahrungsregeln ausschließlich für Ihre Geschäftsbeziehung mit IBLUX gelten. Wie die Regeln der britischen Financial Conduct Authority basieren diese in hohem Maße auf der MiFID.
4. Wie bin ich vor Verlusten geschützt? Gibt es wesentliche Unterschiede, die für meine Beziehung zu IBLUX gelten, im Vergleich zu meiner bestehenden Beziehung, die in diesem Zusammenhang von IBUK geführt wird?
Gegenwärtig sind Ihre zulässigen Vermögenswerte entweder im Rahmen der US Securities Investor Protection Corporation oder des UK Financial Services Compensation Scheme vor Verlusten geschützt (welches System zur Anwendung kommt, hängt vom jeweiligen Segment Ihres IBUK-Kontos ab, wie oben unter B2 erläutert). Nach dem vorgeschlagenen Transfer wird das luxemburgische Anlegerentschädigungssystem (Système d’indemnisation des investisseurs, SIIL) Ihr Vermögen vor Verlusten schützen, sollte IBLUX ausfallen und nicht in der Lage sein, ihren Verpflichtungen Ihnen gegenüber nachzukommen.
Das luxemburgische Entschädigungssystem ist ähnlich dem Entschädigungssystem, zu dem Sie im Vereinigten Königreich Zugang haben, wenn auch mit einer niedrigeren Obergrenze. Der Zweck des luxemburgischen Anlegerentschädigungssystems besteht darin, Ihnen (vorbehaltlich bestimmter Grenzen) eine Entschädigung zu zahlen, wenn Sie in einem der folgenden Fälle Geld oder Anlageinstrumente investiert haben:
Das System wird von der luxemburgischen Finanzmarktaufsicht (Commission de Surveillance du Secteur Financier, CSSF) und vom Rat für Einleger- und Anlegerschutz (Conseil de protection des déposants et des investisseurs, CPDI) verwaltet. Wenn ein Mitgliedsunternehmen des Systems seine Geschäftstätigkeit einstellt und Ihr Geld oder Anlageinstrumente nicht zurückgeben kann, haben Sie möglicherweise Anspruch auf Entschädigung durch das Programm.
IBLUX ist Mitglied des Programms.
Das Programm deckt u. a. Anlageprodukte ab:
In der Regel können Sie eine Förderung erst dann geltend machen, wenn eine Firma ihre Geschäftstätigkeit einstellt und ihr Vermögen liquidiert und an diejenigen verteilt wurde, denen Geld geschuldet wird. Informieren Sie sich in den Einzelheiten der Regelungen über die geltenden Höchstbeträge – nicht alle Verluste werden gedeckt, da es Entschädigungshöchstgrenzen gibt. Das Luxemburger Anlegerentschädigungssystem (Système d’indemnisation des investisseurs, SIIL) zahlt Ihnen eine Entschädigung für den Betrag, den Sie verloren haben, bis zu einem Höchstbetrag von €20,000.
5. Wie kann ich eine Beschwerde bei IBLUX einreichen? Gibt es wesentliche Unterschiede, die für meine Beziehung zu IBLUX gelten, im Vergleich zu meiner bestehenden Beziehung, die in diesem Zusammenhang von IBUK geführt wird? Was ist, wenn sich meine Beschwerde auf etwas bezieht, das passiert ist, während ich Kunde von IBUK war?
Die neue Kundenvereinbarung legt fest, wie eine Beschwerde bei IBLUX eingereicht werden kann. Die Verfahren ähneln im Wesentlichen denen, die für Ihre bestehende Beziehung mit IBUK gelten. Wenn sich der Inhalt Ihrer Beschwerde auf etwas bezieht, das vor dem vorgeschlagenen Transfer geschehen ist, dann sollten Sie Ihre Beschwerde an IBUK richten. IBUK wird auch nach dem Brexit als Wertpapierfirma zugelassen bleiben. Die aktuellen Kontaktinformationen bleiben gleich, falls Sie IBUK kontaktieren müssen.
6. Werde ich weiterhin Zugang zum Finanzombudsmann haben?
Im Falle einer Beschwerde sollten Anleger das Beschwerdeverfahren befolgen, das in der Kundenvereinbarung erwähnt ist. Sobald der vorgeschlagene Transfer stattgefunden hat, wird der Financial Ombudsmann Service des Vereinigten Königreichs nicht mehr für Beschwerden zuständig sein.
7. Wie werden meine persönlichen Daten verarbeitet und geschützt? Gibt es wesentliche Unterschiede, die für meine Beziehung zu IBLUX gelten, im Vergleich zu meiner bestehenden Beziehung, die in diesem Zusammenhang von IBUK geführt wird?
Es wird zu keinen wesentlichen Änderungen kommen.
1. Wen sollte ich kontaktieren, bevor der vorgeschlagene Transfer stattfindet sowie nach dem vorgeschlagenen Transfer, falls ich Fragen haben sollte?
In der Regel sollten Sie bei Fragen vor dem vorgeschlagenen Transfer IBUK kontaktieren und IBLUX danach. Ungeachtet dessen, wen Sie bei Interactive Brokers kontaktieren, werden wir sicherstellen, dass Ihre Anfrage schnell bearbeitet wird und dass Sie mit der richtigen Person oder Abteilung verbunden werden.
2. Wird die Palette der angebotenen Produkte gleich bleiben?
Wir gehen derzeit von aus, dass die Mehrheit der Produkte, die über IBUK gehandelt werden können, von IBLUX angeboten werden. Es gibt jedoch einige Einschränkungen. Wenn Sie dem vorgeschlagenen Transfer zustimmen, unterstützt Ihr IBLUX-Konto keine Transaktionen in den folgenden Produkten: (i) OTC-Edelmetalle und (ii) OTC-Metall-Futures. Darüber hinaus wird IBLUX nicht die Möglichkeit bieten, Devisentransaktionen mit Hebelwirkung durchzuführen oder sich an dem Aktienrenditeoptimierungsprogramm zu beteiligen, das Ihnen derzeit zur Verfügung steht.
Bitte beachten Sie, dass IBLUX finanzierte Wertpapier- und Rohstoffgeschäfte bietet, jedoch keine Auszahlungen geliehener Einlagen unterstützt. Sie werden jegliche kostenlosen Barmittel, die Sie nicht zur Eröffnung von Positionen benötigen werden, auszahlen können. Wenn Sie zusätzliche Einlagen auszahlen möchten, können Sie Ihre Positionen verkaufen und die daraus folgenden Erträge auszahlen.
In dem Maße, wie Sie davon betroffen sind, werden wir uns gesondert mit Ihnen in Verbindung setzen.
3. Ich handle derzeit OTC-Derivate mit IBUK – was wird mit meinen offenen Positionen geschehen?
Ihre offenen Positionen werden auf IBLUX übertragen, und Ihre Position wird IBLUX und nicht IBUK gegenüberstehen. Sie werden in Bezug auf diese Positionen kein Rechtsverhältnis mehr mit IBUK haben. Wir werden Ihnen gesondert ein aktualisiertes Basisinformationsblatt zukommen lassen (bitte folgen Sie dem Link zur PRIIPs-KID-Seite im Schreiben).
4. Was geschieht mit jeder Sicherheit, die ich IBUK als Teil eines Margendarlehens gewährt habe?
Wenn Sie IBUK/IBLLC eine Sicherheit gewährt haben, wird diese beim vorgeschlagenen Transfer auf IBLUX übertragen. Wir gehen nicht davon aus, dass Sie irgendwelche Schritte unternehmen müssen, um die Änderung des Begünstigten widerzuspiegeln, obwohl wir unter Umständen einige eigene administrative Schritte unternehmen müssen, um die Sicherheitsregister mit der Änderung der Details zu aktualisieren. Dies sollte jedoch unsere Priorität nicht beeinträchtigen oder sich anderweitig auf das Datum auswirken, ab dem das Wertpapier gültig ist.
5. Werde ich nach dem Transfer Zugang zu derselben Handelsplattform haben oder einer Softwareknappheit ausgesetzt sein?
Der Transfer wird keine Auswirkungen auf die Software haben, die Sie für den Handel oder die Verwaltung Ihres Kontos verwenden. Die Technologie wird dieselbe bleiben, wie sie es heute ist.
6. Werden alle Kontosalden zum gleichen Zeitpunkt übertragen? Was wird nach dem Transfer mit meinem aktuellen Konto geschehen?
Alle Salden, mit Ausnahme von Rückstellungen (z. B. Zinsen und Dividenden) werden gleichzeitig übertragen. Sobald alle Rückstellungen in Barmittel umgewandelt wurden, werden sie automatisch auf das übertragene Konto überwiesen
7. Was wird mit meinem aktuellen Konto nach der Übertragung geschehen?
Sobald alle aufgelaufenen Beträge übertragen wurden, wird Ihr aktuelles Konto geschlossen. Sie werden darauf nicht mehr zu Handelszwecken zugreifen können. Sie werden jedoch weiterhin über das Client Portal auf dieses geschlossene Konto zugreifen können, um archivierte Kontoauszüge und Steuerberichte einzusehen und auszudrucken.
8. Werden sich die Provisionen und Gebühren bei IBKR ändern, wenn mein Konto übertragen wird?
Nein. Die Provisionen und Gebühren bei IBKR sind bei allen unseren Brokern, ungeachtet dessen, wohin Ihr Konto übertragen wird, gleich.
9. Werden meine Handelsberechtigungen sich ändern, wenn mein Konto übertragen wird?
Nach der Übertragung werden Sie von der Teilnahme an fremdfinanzierten Forex-Transaktionen ausgeschlossen.
10. Werden offene Orders (z. B. Good-til-Canceled) übertragen, wenn mein Konto übertragen wird?
Offene Orders werden nicht auf das neue Konto übertragen und wir empfehlen Kunden, dass sie ihre Orders umgehend nach der Übertragung überprüfen, um sicherzustellen, dass ihre offenen Orders mit ihren Handelsabsichten übereinstimmen.
11. Werde ich den US-Pattern-Day-Trading-Regeln unterliegen, sobald mein Konto übertragen wird?
12. Werde ich einen einzigen und konsolidierten Kontoauszug zum Jahresende erhalten?
Nein. Nein. Sie werden einen Jahresauszug für Ihr bestehendes Konto erhalten, der den Zeitraum ab dem 1. Januar 2020 bis zum Übertragungsdatum umfasst sowie einen zweiten Jahresauszug für Ihr neues Konto, der den Zeitraum ab der Übertragung bis zum 31. Dezember 2020 umfasst.
13. Wird die aktuelle Kostenbasis von Positionen auf mein neues Konto übertragen?
Ja, diese Übertragung wird keine Auswirkungen auf die Kostenbasis Ihrer Positionen haben.
14. Wird das übertragene Konto dieselben Einstellungen wie mein aktuelles Konto haben?
Die Einstellungen des Kontos nach der Übertragung werden mit jenen des aktuellen Kontos in dem Ausmaß übereinstimmen, wie dies im Einklang mit geltenden Richtlinien zulässig ist. Dies umfasst Eigenschaften wie z. B. Margin-Fähigkeit, Marktdaten, zusätzliche Benutzer und Alarme. In seltenen Situationen wird ein Konto in ein Land übertragen, in dem die sämtlichen Funktionen bestimmter Produkte nicht angeboten werden können. Kunden, die eingeschränkte Produkte halten, können solche Positionen übertragen, aufrechterhalten bzw. schließen, jedoch werden sie diese Positionen nicht erhöhen dürfen.