Einreichungsanforderungen gemäß SEC-Abschnitten 13(d) und 13(g)

Einleitung

Der folgende Artikel soll einen Überblick über die Einreichungsanforderungen der Abschnitte 13(d) und 13(g) der U.S. Securities and Exchange Commission („SEC“) geben. Der Überblick ist allgemeiner Natur, und Leser werden dazu angehalten, die spezifischen Vorschriften zu überprüfen und/oder einen Compliance-Experten zu konsultieren, um die Anwendbarkeit auf ihre spezielle Situation zu bestimmen.

Hintergrund zu Schedules 13D und 13G

Diese Regeln gelten für jeden, der gemäß der Definition im Act als „wirtschaftlicher Eigentümer“ von Section-12-Wertpapieren angesehen wird. Dies schließt im Allgemeinen Aktien ein, die Sie besitzen oder verwalten. Insbesondere wird davon ausgegangen, dass Sie für die Zwecke von Abschnitt 13(d) ein Wertpapier „wirtschaftlich besitzen“, wenn Sie entweder direkt oder indirekt Folgendes haben:
• Die Befugnis, über ein Wertpapier abzustimmen oder dessen Abstimmung zu leiten;
• Die Befugnis, über ein Wertpapier zu verfügen oder die Verfügung über ein Wertpapier anzuordnen; oder
• Das Recht, innerhalb von 60 Tagen durch die Ausübung einer Option oder eines Optionsscheins oder die Ausübung eines Umtauschrechts bei einem wandelbaren Wertpapier „wirtschaftliches Eigentum“ an einem solchen Wertpapier zu erwerben.

Um festzustellen, ob Sie „wirtschaftlicher Eigentümer“ von mehr als 5% einer Klasse von Wertpapieren sind, messen Sie den Betrag, der als „wirtschaftliches Eigentum“ gilt, an der Gesamtzahl der ausstehenden Wertpapiere dieser Klasse. Sie können sich auf den letzten bei der SEC eingereichten Quartals- oder Jahresbericht (10-Q oder 10-K) des Emittenten und jeden später eingereichten aktuellen Bericht (Formular 8-K) stützen, um die Anzahl der ausstehenden Aktien zu ermitteln. Sie müssen alle Beteiligungspapiere, die Sie innerhalb von 60 Tagen durch die Umwandlung oder Ausübung von Optionen, Optionsscheinen oder anderen als ausstehende Aktien erhalten, in diese Berechnung einbeziehen. Sie müssen jedoch ähnliche, nicht ausgeübte oder umgewandelte Aktien, die von einer anderen Person gehalten werden, nicht einbeziehen.
 

 

Welche Einreichungen Sie machen müssen

Ihre erste Schedule-13D-Einreichung muss innerhalb von 10 Tagen nach dem Handelsdatum erfolgen, an dem Sie die 5%-Schwelle erstmals überschritten haben. Die Angaben in Schedule 13D müssen bis zum Datum der Einreichung aktuell sein.

Schedule-13D-Einreichungen müssen außerdem innerhalb von zwei Geschäftstagen geändert werden, um alle wesentlichen Änderungen zu berücksichtigen. Dazu gehören der Erwerb oder die Veräußerung von 1% oder mehr der gemeldeten Wertpapiere oder wesentliche Änderungen in Bezug auf Ihre Absicht, den Emittenten zu kontrollieren.

Einige Händler können anstelle eines 13D einen verkürzten Antrag, genannt 13G, einreichen. Diese Option steht passiven Anlegern zur Verfügung, die weniger als 20% des Wertpapiers besitzen, oder befreiten Anlegern, die mehr als 5% der Aktien eines Emittenten vor der Registrierung der Wertpapierklasse durch den Emittenten besitzen. Darüber hinaus können bei der SEC oder in einem Bundesstaat registrierte Berater nur dann einen Schedule 13G einreichen, wenn sie die betreffenden Wertpapiere im Rahmen des normalen Beratungsgeschäfts der Firma erworben haben und nicht zum Zweck oder mit der Wirkung, die Kontrolle über den Emittenten zu beeinflussen. Außerdem muss der Berater jeden Kontoinhaber, in dessen Namen er mehr als 5% der relevanten Beteiligungspapiere hält, über seine potenzielle Meldepflicht informiert haben. Für die erstmalige und geänderte Einreichung von Schedule 13G gelten sehr spezifische Schwellenwerte und Fristen.
 

 

Wichtige Hinweise

• Bitte denken Sie daran, dass Ihre Kunden und die direkten und direkten Kontrollpersonen Ihrer Firma (zu denen Partner, Aktionäre und Muttergesellschaften gehören können) ihre eigenen unabhängigen Berichtspflichten haben können.

• Sie sollten Ihre Verpflichtungen zur Einreichung von Schedule 13D und 13G unabhängig überprüfen. Es gibt viele faktische Festlegungen, die sich darauf auswirken können, ob Sie eine Einreichung vornehmen oder eine frühere Einreichung ändern müssen, welches Schedule Sie einreichen (oder ändern) müssen und wann Sie Ihre Einreichung vornehmen müssen.

Interactive Brokers wird Sie nach bestem Bemühen nur dann benachrichtigen, wenn Sie bestimmte Schwellenwerte (5%, 10%, 20%) überschreiten oder eine wesentliche Änderung des von Ihnen verwalteten Aktienanteils eintritt. Es kann andere Situationen geben, die die Einreichung eines Schedule 13D oder 13G erforderlich machen, für die Sie keine Benachrichtigung von Interactive Brokers erhalten werden.

Interactive Brokers senden Ihnen nur eine Ersteinreichungsmeldung für jeden Schwellenwert, den Sie überschreiten. Wir senden Ihnen nur dann erneut eine Benachrichtigung zur Ersteinreichung, wenn Sie einen der drei Schwellenwerte (5%, 10% oder 20%) überschreiten, der höher ist als der Schwellenwert, den Sie zuvor überschritten haben (d. h. wir werden Ihnen nicht mitteilen, dass Sie die 5%-Schwelle überschritten haben, wenn Sie bereits die 10%-Schwelle überschritten haben). Überwachen Sie daher bitte laufend Ihre Positionen und nehmen Sie die entsprechenden Einreichungen vor, nachdem Sie eine Ersteinreichung oder Änderungsmitteilung erhalten haben.

Sie sollten die Bestände bestimmter Klassen von Aktienwerten des Emittenten in den von Ihnen verwalteten Konten überwachen, um die Einhaltung Ihrer Verpflichtungen zur Einreichung und Änderung von Schedule 13D oder 13G sicherzustellen.

• Die Bekanntmachungen umfassen nicht (und werden auch nicht berücksichtigt) bestimmte Wertpapiere, die üblicherweise nicht über Interactive Brokers gehandelt werden, nämlich Aktien in:

a. einer Versicherungsgesellschaft, die registriert werden müsste, mit Ausnahme der Freistellung von der Registrierung in Abschnitt 12(g)(2)(G) des Act;

b. einer geschlossenen Investmentgesellschaft, die gemäß des Investment Company Act von 1940 registriert ist; oder

c. eine Native Corporation gemäß Abschnitt 1639c(d)(6) von Titel 43.

Sie sollten daher Ihre Bestände an solchen Wertpapieren gesondert ausweisen und analysieren, um Abschnitt 13(d) des Gesetzes einzuhalten.

• Die versendeten Warnungen basieren ausschließlich auf dem wirtschaftlichen Eigentum an den relevanten Wertpapieren des jeweils identifizierten Beraters. Die Warnmeldungen berücksichtigen keine Gruppenaggregationsregeln, die gelten können, wenn zwei oder mehr Personen vereinbaren, zum Zweck des Erwerbs, des Besitzes, der Abstimmung oder der Veräußerung von Aktien eines Emittenten gemeinsam zu handeln.

Die gesendeten Warnungen beziehen sich ausschließlich auf Bestände in Konten, die bei Interactive Brokers geführt werden, und nicht auf anderweitig geführte Konten. Sie sollten jedoch alle Konten, die Sie anderswo führen, bei der Entscheidung berücksichtigen, ob Sie ein Schedule 13D oder 13G einreichen oder ändern müssen und welche Informationen Sie in diese Schedules aufnehmen müssen.

• Die gesendeten Warnmeldungen berücksichtigen nicht Ihre Verpflichtung zur Einreichung von Schedule 13D oder 13G, die vor dem Datum der Implementierung dieses Melde-Programms durch Interactive Brokers entstanden sind.

• Die Daten, die wir von unserem Datenanbieter über US-Micro-Cap-Wertpapiere - im Allgemeinen OTC-gelistete Aktien sowie Nasdaq- oder NYSE-American-Aktien mit einer Marktkapitalisierung von weniger als 300 Millionen USD, die unter 5 USD pro Aktie gehandelt werden, erhalten, sind nicht durchgängig zuverlässig, daher haben wir diese Wertpapiere aus diesem Programm entfernt. Infolgedessen werden Sie keine Schedule 13D/13G-Warnungen erhalten, wenn Sie in die Nähe von Schwellenwerten kommen oder diese überschreiten, die Einreichungspflichten in Bezug auf US-Micro-Cap-Wertpapiere auslösen. Sie sollten Ihre Beteiligungen in US-Micro-Cap-Aktien separat überprüfen, um vergleichbare Meldepflichten für solche Beteiligungen festzustellen.
 

Zusätzliche Informationen

Für weitere Informationen zu Schedules 13D und 13G besuchen Sie bitte die SEC-Website unter:

http://www.sec.gov/answers/sched13.htm  und 

https://www.sec.gov/divisions/corpfin/guidance/reg13d-interp.htm