Meldungen zu Kontoinhaberschaft und -kontrolle an die CFTC (OCR-Berichte)

Schon lange bestehen Vorschriften der Commodities Futures Trading Commission (CFTC), die Terminbörsenmakler (FCMs) verpflichten, Informationen zu Kunden bereitzustellen, die Positionen halten, deren Volumen bestimmte Schwellenwerte erreicht oder überschreitet (zum Beispiel „Large Trader Reporting“, d. h. Meldungen zu Händlern, die tägliche sehr große Volumina/Kapitalmengen bewegen). Im November 2013 verabschiedete die CFTC eine neue Vorschrift, die die vorherigen Berichtsvorschriften ausdehnt und die Erhebung und Meldung umfangreicherer Informationen zu Inhabern von Konten und Personen mit Kontrollbefugnissen für Konten erfordert, über die US-amerikanische Rohstofffuture-Produkte gehandelt werden. Diese neue Vorschrift trägt die Bezeichnung „Ownership and Control Reporting“ (OCR). Nachstehend finden Sie eine Sammlung häufig gestellter Fragen zu dieser Vorschrift.

1. Wer muss CFTC-OCR-Informationen verfügbar machen?
Alle Konten, die den Positions- oder Volumengrenzwert erreichen, müssen bis 9:00 Uhr Eastern Time am Morgen nach dem Tag, an dem der entsprechende Grenzwert erreicht wurde, bei der CFTC gemeldet werden. Um diese Anforderung erfüllen zu können, fordert IB von allen Konten, über die US-amerikanische Rohstofffuture-Produkte gehandelt werden, die Bereitstellung der benötigten Informationen.
 
2. Welche Daten müssen bereitgestellt werden?
Die folgenden Informationen werden von sämtlichen Inhabern von und Personen mit Kontrollbefugnissen für entsprechende Konten benötigt:
• Name
• Anschrift
• E-Mail-Adresse
• Telefonnummer mit Direktdurchwahl und Ländervorwahl
 
Weiterhin sind folgende Angaben zu juristischen Personen erforderlich, die als Kontoinhaber oder Kontrollbefugter fungieren:
• Unternehmenskennung (LEI), falls vorhanden
• Kontaktdaten eines Ansprechpartners:
  o Name
  o Tätigkeitsbezeichnung
  o Beziehung zur betreffenden Körperschaft
  o Telefonnummer mit Direktdurchwahl und Ländervorwahl
 
Für natürliche Personen, die als kontrollbefugte Person („Account Controller“) fungieren, sind folgende zusätzliche Informationen erforderlich:
• Beziehung der Person zum Kontoinhaber
• Tätigkeitsbezeichnung der Person
• Name des Arbeitgebers der Person
• Unternehmenskennung (LEI) des Arbeitgebers, falls vorhanden
 
3. Wer gilt für OCR-Zwecke als „Kontoinhaber“?
Ein Kontoinhaber („Account Owner") ist eine natürliche oder juristische Person, die direkte Eigentumsansprüche in Bezug auf ein Handelskonto hat.

4. Wer gilt für OCR-Zwecke als „kontrollbefugte Person“?
Die CFTC definiert eine kontrollbefugte Person („Account Controller“) als „eine natürliche Person, die auf Basis einer Vollmacht oder in anderer Weise die Handelsaktivitäten eines Kontos steuert. Ein Handelskonto kann über mehr als eine kontrollbefugte Person verfügen.“
Diese Definition finden Sie unter 17 C.F.R. § 15.00(bb).
 
5. Worin besteht die „Head of Desk“-Option?
Wie vorstehend erwähnt müssen Sie vollständige OCR-Daten zu allen Inhabern und kontrollbefugten Personen Ihres Kontos bereitstellen. Sofern nichts Anderweitiges angegeben wurde, geht IB davon aus, dass jeder aktive TWS-Benutzer Ihres Kontos für CFTC-OCR-Zwecke eine kontrollbefugte Person ist.
 
Möglicherweise verfügt Ihr Unternehmen über eine Person in der Funktion eines „Head of Desk“, die die Handelstätigkeiten des Kontos Ihres Unternehmens steuert, während die übrigen Trader in Ausführung der Anweisungen dieser Person handeln. Falls dies in Ihrem Unternehmen der Fall ist, können Sie die Person in der Rolle des „Head of Desk“ angeben. Nutzen Sie hierzu die OCR-Schnittstelle in der Kontoverwaltung. Dort müssen in diesem Fall die Angaben zu Kontrollbefugten nur für diese Person bereitgestellt werden.
 
6. Was ist eine Unternehmenskennung (LEI)?
Als „Legal Entity Identifier“ wird eine spezifische 20-stellige alphanumerische Kennnummer bezeichnet, die einer einzigen Körperschaft fest zugeordnet ist und dazu dient, diese Körperschaft universell über verschiedene Aufsichtsbehörden und Rechtssysteme hinweg identifizierbar zu machen.
- Falls jegliche Kontoinhaber oder kontrollbefugte Personen Ihres Kontos über eine LEI-Nummer verfügen, müssen diese LEI-Nummern angegeben werden;
- Falls ein Kontoinhaber oder ein kontrollbefugte Person nicht über eine LEI-Nummer verfügt, können Sie „nicht vorhanden“ auswählen.
 
Die DTC fungiert in Zusammenarbeit mit SWIFT als örtliche (US-amerikanische) Ausgabestelle für LEI-Nummern und unterhält eine Website (www.gmeiutility.org), über die neue LEI-Nummern zugeteilt und bestehende Nummern durchsucht werden können.
 
7. Was ist eine National Futures Association (NFA) ID?
Hierbei handelt es sich um eine Kennnummer, die die National Futures Organization an jede registrierte Person/Körperschaft vergibt (z. B. Unternehmen und natürliche Personen, wie Rohstoffhandelsberater und Commodity-Pool-Betreiber). Die NFA betreibt ein Online-Registrierungssystem (ORS), über das die Registrierung und die Vergabe der ID-Nummern erfolgen. Siehe www.nfa.futures.org
 
8. Wie finde ich heraus, ob mein Arbeitgeber über eine LEI- oder NFA-ID-Nummer verfügt?
Sie können Ihren Arbeitgeber direkt um Auskunft bitten oder eine Suche auf einer der folgenden Websites vornehmen:
 
Nach LEI-Nummer können Sie über die folgende DTC-Website suchen: www.gmeiutility.org. Es kann nach dem eingetragenen Namen der Körperschaft oder nach der Adresse gesucht werden.
 
Nach NFA-ID-Nummern können Sie über die folgende NFA-Website suchen: www.nfa.futures.org/basicnet/welcome.aspx. Sie können einen Unternehmensnamen, den Namen einer Person oder einen Pool-Namen als Suchbegriff eingeben.
 
9. Warum muss ich diese Information bereitstellen?
Die nationalen regulatorischen Vorschriften der Vereinigten Staaten verpflichten alle Terminbörsenmakler, und somit auch IB, diese Informationen von ihren Kunden einzuholen. Diese Anforderung ist universell und gilt für jede natürliche Person oder Körperschaft, unabhängig von ihrem jeweiligen Broker.
 
10. Gilt OCR für nicht US-amerikanische Personen?
Ja. Wenn Sie mit US-amerikanischen Rohstofffuture-Produkten handeln möchten, müssen wir diese Daten von Ihnen erheben.
 
11. Wie geht Interactive Brokers mit diesen Daten um?
Im Einklang mit der Datenschutzrichtlinie der Interactive Brokers Group werden diese Informationen vertraulich behandelt. Weitere Einzelheiten erfahren Sie hier: https://individuals.interactivebrokers.com/en/index.php?f=ibgStrength&p=priv
 
12. Kann ich die Eingabe der OCR-Informationen über mehrere Sitzungen verteilen?
Leider müssen sämtliche Daten in einer Sitzung eingegeben werden - eine Option zur teilweisen Eingabe und Speicherung ist nicht verfügbar. Wenn Sie nicht alle erforderlichen OCR-Daten in einer Sitzung eingeben, müssen Sie bei der nächsten Sitzung sämtliche Informationen erneut eingeben.
 
13. Unterliegen ausländische Broker ebenfalls den OCR-Vorschriften?
Ja. Ausländische Broker müssen entweder:
a) sicherstellen, dass IB über OCR-Daten für ihre sämtlichen Kunden verfügt, die mit US-amerikanischen Rohstofffuture-Produkten handeln; oder
b) selbst im Namen ihrer Kunden die entsprechenden OCR-Daten übermitteln.
 
14. Wo finde ich weitere Informationen zu diesem Thema?
Sie finden die Volltextfassung dieser geänderten Vorschrift auf der Website der CFTC:
www.cftc.gov/ucm/groups/public/@newsroom/documents/file/federalregister062812.pdf