Informationen zu IB's Benachrichtigungsprozess für Kapitalmaßnahmen

IB bezieht von verschiedenen externen Quellen Information zu angekündigten und aktuell erfolgenden obligatorischen und freiwilligen Kapitalmaßnahmen. Um Kunden entsprechend in Kenntnis zu setzen, unternimmt IB die folgenden Schritte:

Feststellung der Art der Kapitalmaßnahme - Jede Maßnahme wird von unseren Systemen registriert und entweder als obligatorische Maßnahme (Fälle, in denen die Aktionäre nicht aktiv werden müssen) oder als freiwillige Maßnahme (Fälle, in denen Aktionäre zwischen verschiedenen Handlungsalternativen wählen können) identifiziert.

Festlegung der Benachrichtigungsmethode in Abhängigkeit von der Art der Kapitalmaßnahme

  • Obligatorische Maßnahmen - IB verschickt eine allgemeine Benachrichtigung an alle Kontoinhaber, die betroffene Aktien-, CFD-. Options- oder Future-Positionen halten, um Kunden auf die bevorstehende Kapitalmaßnahme hinzuweisen. Bei obligatorischen Kapitalmaßnahmen kann es sich beispielsweise um Aktiensplits, Übernahmen oder Aktien-/Bardividenden handeln.
  • Freiwillige Kapitalmaßnahmen - IB prüft die Konditionen des Angebots bei der Verwahrstelle oder dem Abwicklungsbeauftragten. Wenn die Konditionen bestätigt wurden, macht IB das Angebot über das Auswahltool für Kapitalmaßnahmen in der Kontoverwaltung verfügbar (klicken Sie hier, um weitere Informationen zur Nutzung des Auswahltools für freiwillige Kapitalmaßnahmen zu erhalten). Sobald IB das Angebot zur Wahl stellt, wird ein Benachrichtigungsticket an alle in Frage kommenden Aktieninhaber verschickt. Die Kunden können ihre Auswahl direkt über die Kontoverwaltung treffen, sobald der Auswahlzeitraum begonnen hat. Bitte beachten Sie, dass Inhaber von CFDs bei freiwilligen Maßnahmen nicht berechtigt sind, eine Auswahl zu treffen. IB legt für Inhaber von CFDs auf Basis der Richtlinien für Kapitalmaßnahmen entsprechende Anpassungen fest.

Hinweis: Die Erstellung der Auswahlübersicht kann zusätzliche Zeit in Anspruch nehmen, da hierbei händische Bearbeitungsschritte erforderlich sind.

Allgemeine Anmerkungen zu den bereitgestellten Informationen

Bitte beachten Sie, dass wir Benachrichtigungen über bevorstehende und aktuell erfolgende Kapitalmaßnahmen als Entgegenkommen bereitstellen, um Informationen verfügbar zu machen, die für unsere Kunden unter Umständen von Bedeutung sind. Sämtliche Informationen werden nach bestem Wissen bereitgestellt und IB kann dementsprechend keine Gewähr hinsichtlich der Aktualität und Richtigkeit dieser Informationen geben. Es kann vorkommen, dass sich die Konditionen eines Angebotes ändern, ohne dass neue Informationen an unsere Kunden versendet werden. Es liegt in der Verantwortung der Kunden, alle Konditionen der jeweiligen Kapitalmaßnahme anhand einer externen Quelle - z. B. der Unternehmenswebsite oder Veröffentlichungen in den Nachrichten - zu überprüfen, bevor sie Handelsentscheidungen treffen.