Überblick zur T+2-Abwicklung

Einleitung

Zum 5. September 2017 wird die standardmäßige Abwicklungsdauer für Wertpapiere, die an US-amerikanischen und kanadischen Börsen gehandelt werden, von 3 Geschäftstagen (T+3) auf 2 Geschäftstage (T+2) gesenkt. Nachstehend finden Sie Hintergrundinformationen zu dieser Änderung, ihren voraussichtlichen Auswirkungen sowie eine Reihe häufig gestellter Fragen.
 
Hintergrund
Bei der Abwicklung handelt es sich um ein Verfahren nach Transaktionsabschluss, bei dem die rechtmäßige Inhaberschaft im Gegenzug für Bezahlung vom Verkäufer zum Käufer übergeht. Dieser Prozess wird durch eine zentrale Depotstelle ermöglicht, die über Aufzeichnungen zur Inhaberschaft von Wertpapieren verfügt und durch eine Clearing-Einrichtung, die den Austausch von Finanzmitteln bearbeitet sowie die Depotstelle damit beauftragt die Inhaberschaft der Wertpapiere zu übertragen. Für US-Wertpapiere fungiert die Depository Trust Company (DTC) als primäre Depotstelle und die National Securities Clearing Corporation (NSCC) als Clearing-Einrichtung. Die Canadian Depository for Securities (CDS) unterhält diese Funktionen für kanadische Wertpapiere. Der derzeitige Abwicklungszeitraum sowohl für US-amerikanische als auch kanadische Wertpapiere beträgt 3 Geschäftstage nach dem Transaktionsdatum.
 
Weshalb ändert sich die Abwicklungsdauer?
Betriebliche Effizienz durch die Registrierung der Wertpapier-Inhaberschaft in elektronischer Form sowie die Einfachheit und die geringen Kosten, mittels denen Kunden Finanzmittel elektronisch transferieren können, sind äußerst wichtige Faktoren, die zur Verkürzung des Abwicklungszeitraumes beitragen. Das letzte Mal wurde der Abwicklungszeitraum im Jahr 1995 von 5 Geschäftstagen auf 3 reduziert und Transaktionen, die die physische Zustellung von Zertifikaten beinhalten bzw. Zahlungen per Scheck, kommen zunehmend seltener vor.
 
Durch die Verkürzung des Abwicklungszeitraumes können Branchen und Teilnehmer von den folgenden Vorteilen profitieren:
 
  • Geringere Risiken für das Finanzsystem – Die Wahrscheinlichkeit, dass der Preis eines gegebenen Wertpapiers sich ändert, erhöht sich im Laufe der Zeit und somit verringert eine reduzierte Abwicklungsdauer ein Kreditrisiko aufgrund unterlassener Zahlung bzw. Zustellung dieses Wertpapiers. Indem der Nennwert von ausstehenden Nachschusspflichten im Rahmen der Abwicklung verringert wird, ist der Finanzsektor vor möglichen systemischen Auswirkungen aufgrund von schwerwiegenden Marktstörungen besser geschützt. 
  • Effizienter Einsatz von Barmitteln – Kunden mit „Cash”-Konten unterliegen Einschränkungen, die sie vom Handel mit nicht verrechneten Einlagen abhalten könnten (d. h. „Free-Riding” oder der Kauf und Verkauf von Wertpapieren ohne für diese zu zahlen). Dank der T+2-Abwicklung wird der Verkauf eines Wertpapiers von nun an 1 Geschäftstag eher verfügbar sein, wodurch schnellerer Zugang zu Einlagen gewährt wird und diese wieder für nachfolgende Käufe eingesetzt werden können. 
  • Erweiterte Vereinheitlichung von Abwicklungen auf globaler Ebene - Der Übergang zu einem T+2-Abwicklungszeitraum wird die Anpassung US-amerikanischer und kanadischer Märkte an andere große internationale Märkte in Europa und Asien ermöglichen, wo die T+2-Abwicklung bereits stattfindet.
 
Welche Produkte sind durch diese Änderung betroffen?
US-amerikanische und kanadische Aktien, ETFs, ADRs, Unternehmensanleihen, Kommunalanleihen sowie Unit Investment Trusts (UITs).
 
Wie wird sich diese Änderung auf mein Konto auswirken?
Dividenden & Kapitalmaßnahmen – Wertpapiere müssen vor dem ex-Datum erworben werden, damit ein Anrecht auf Dividenden oder andere Rechte im Zusammenhang mit dem Wertpapier gewährleistet sind. Gemäß dem derzeitigen T+3-Abwicklungszeitraum findet das ex-Datum üblicherweise 2 Geschäftstage vor dem Stichtag statt und dieses Verhältnis wird im Rahmen der T+2-Abwicklung auf 1 Geschäftstag reduziert.
 
Leerverkaufstransaktionen – Gemäß der SEC-Regel 204 sind Broker verpflichtet Leerverkäufe zu schließen, falls Wertpapiere nicht geliehen werden können und eine Zustellung am Abwicklungstag nicht möglich ist. Zurzeit muss die Schließung spätestens zu Beginn der regulären Handelszeiten an T+4 stattfinden. Mit der Verkürzung des Abwicklungszeitraumes auf T+2 wird die Schließung um 1 Tag auf T+3 verschoben.
 
T+2-Orderroutingziel – Derzeit bietet IB ein Orderroutingziel (TPLUS2), das Stillhaltern nach dem Auftrag erlaubt Aktien mit günstigerer Kostenbasis zu kaufen und zuzustellen. Solch eine T+2-Order, die die Wahrscheinlichkeit einer ungewollten Auslösung der Kapitalertragssteuer reduziert, wird auf eine T+1-Zustellung angepasst, damit weiterhin dieselben Vorteile gewährleistet sind.  Bitte beachten Sie, dass dieses T+2-Orderroutingziel vor dem 5. September 2017 deaktiviert sein wird und dass das T+1-Orderroutingziel kurz nach diesem Datum aktiviert wird (d. h. es wird einen Übergangszeitraum geben, indem dieses beschleunigte Orderroutingziel nicht angeboten wird).
 
Optionsausübung – Der Zustellungszeitraum für Aktien und Barzahlungen aufgrund der Ausübung von Aktienoptionen wird sich von 3 auf 2 Geschäftstage verringern.
 
Gezahlte Zinsen auf Guthaben – Zinsberechnungen basieren auf berechneten Barguthaben. Falls Sie Aktien erwerben und über genügende Barmittel verfügen, um den Kauf vollständig zu bezahlen (d. h. kein Margin-Darlehen), können die Erlöse, die zur Zahlung für diese Aktien erforderlich sind, Ihnen derzeit Zinsen bis T+3 einbringen, die danach an die Clearing-Einrichtung überwiesen werden. Im Rahmen der T+2-Abwicklung wird der Zeitraum, indem Zinsen erwirtschaftet werden können, auf einen Geschäftstag reduziert. Bitte beachten Sie jedoch, dass beim Verkauf des Wertpapiers die Einlagen im Rahmen der T+2-Abwicklung 1 Geschäftstag früher auf Ihr Konto eingehen und sich danach Zinserträge ergeben können. 
 
Erhobene Zinsen auf Negativsalden – Zinsberechnungen basieren auf berechneten Barguthaben. Falls Sie Aktien erwerben und Einlagen leihen, um den Kauf zu finanzieren (d. h. ein Margin-Darlehen), werden keine Zinsen auf das Darlehen erhoben, bis die Zahlung an die Clearing-Einrichtung an T+3 überwiesen wird. Im Rahmen der T+2-Abwicklung wird das Darlehensdatum 1 Geschäftstag eher beginnen. Bitte beachten Sie jedoch, dass beim Verkauf des Wertpapiers die Erträge im Rahmen der T+2-Abwicklung Ihrem Konto gutgeschrieben werden und dass Darlehen 1 Geschäftstag früher entweder vollständig oder teilweise beglichen werden.   
 
Häufig gestellte Fragen

Wird sich die Abwicklung für Käufe und Verkäufe von Optionen, Futures oder Future-Optionskontrakten ändern?

Nein. Diese Produkte werden derzeit in einem Zeitraum von T+1 abgewickelt und dieser Abwicklungszeitraum wird sich nicht ändern.

 
Wird sich die Abwicklung von Käufen und Verkäufen von Investmentfonds ändern?
Nein. Alle Investmentfonds, die IB derzeit anbietet, werden in einem Zeitraum von T+1 abgewickelt und dieser Abwicklungszeitraum wird sich nicht ändern.
 
Wird diese Änderung jegliche Auswirkungen auf Barmittel oder Vermögenswerte haben, die zur Erstellung einer Order erforderlich sind?
Nein. Alle Orders werden momentan vor ihrer Übermittlung überprüft, um zu gewährleisten, dass das Konto bei einer potenziellen Ausführung der Order allen Anforderungen nachkommen würde. Im Fall von Cash-Konten bedeutet dies, dass das Konto über ausreichende Barmittel verfügen muss, um den Anforderungen der Abwicklung nachkommen zu können, ungeachtet dessen, ob dies im Rahmen einer T+3- oder T+2-Abwicklung erfolgt. Ähnliches gilt für Marginkonten, wobei sie über ausreichenden Eigenkapitalüberschuss verfügen müssen, um weiterhin den Margin-Anforderungen nachzukommen. Diese Vorsichtsmaßnahme wird sich im Rahmen der T+2-Abwicklung nicht ändern.
 
Wird diese Änderung Auswirkungen auf den Zeitrahmen haben, in dem Wertpapiere via ACATS oder ATON überwiesen werden?
Nein. Transferprozesse werden von der Umstellung von T+3 auf T+2 nicht betroffen sein.