Benutzer (nicht-angestellt) zu einem Einzelkonto hinzufügen

Übersicht: 

Einzelkontoinhaber/innen besitzen die Fähigkeit mehrere Benutzer zu Ihrem IBKR Konto hinzuzufügen. Kontoinhaber/innen können auf Wunsch einen zweiten Benutzernamen unter dem eigenen Namen erstellen um sich in 2 TWS Sessions simultan einloggen zu können (Ein Benutzer für den normalen Zugriff und einen via API). Kontoinhaber/innen können ausserdem bis zu 5 (nicht-angestellten) Personen, wie zum Beispiel Familienmitgliedern, Benutzer mit einer limitierten Vollmacht erstellen. Zusätzlich kann jede dieser Personen nochmal einen 2.ten Benutzer erstellen.

In allen Fällen wird dem zusätzlichen Benutzer ein einzigartiger Benutzername zugewiesen, welcher sich in das Kundenportal und die gewünschten Handelsplattformen einloggen kann. Die Wegleitung um einen (nicht-angestellten) Benutzer zum Konto hinzuzufügen, finden Sie unten (Für das Hinzufügen eines 2ten Benutzers für den/die Kontoinhaber/in öffnen Sie bitte den Artikel KB1004).

Background: 

 

1. Melden Sie sich im Kundenportal an.

2. Klicken Sie auf das Benutzermenü (Kopf und Schultersymbol in der rechten oberen Ecke) und wählen Sie Konto verwalten.

3. Der Eintrag Benutzer und Zugriffsrechte wird auf der rechten Seite in der Spalte Konfiguration angezeigt und beinhaltet alle Benutzer, die Sie bereits für das Konto erstellt haben.

4. Klicken Sie auf das Konfigurieren Zahnrad um den Benutzer und Zugriffsrechte Bildschirm zu öffnen.

5. Hier finden Sie 2 Bereiche: Der Benutzer Bereich zeigt die Individuen an, welche zu Ihrem Konto hinzugefügt wurden sowie das Verhältnis zum Kontoinhaber; der Bereich Benutzerrollen zeigt alle Rollen der Benutzer an, die Sie erstellt haben.

6. Fügen Sie Benutzer hinzu, bearbeiten oder löschen Sie Benutzer mit Hilfe der Icons, die auf der rechten Seite angezeigt werden.

7. Der Prozess der Hinzufügung eines Benutzers und der Zugriffsrechte dieses Benutzers ist in mehrere Schritte aufgeteilt. Sobald ein Schritt abgeschlossen ist, klicken Sie auf Weiter um mit dem nächsten Schritte fortzufahren. Falls Sie eine Veränderung im vorherigen Schritt vornehmen wollen, klicken Sie auf Zurück.

  1. Auf der ersten Seite geben Sie die Informationen über Benutzer ein einschliesslich dem Benutzernamen, Passwort, Name, Verhältnis zum Kontoinhaber und die Emailadresse.
  2. Auf der nächsten Seite wählen Sie die Benutzerrolle, sofern Sie eine gespeichert haben. Benutzerrollen aktivieren automatisch eine vorher konfigurierte Auswahl an Benutzerrechten zu dem neuen Benutzer. Falls Sie dies tun, können Sie jegliche zusätzlichen Anzeigen überspringen und zum Überprüfungsbildschirm gehen.
  3. Jeder folgende Bildschirm erlaubt Ihnen dem Benutzer Zugriffsrechte auf bestimmte Funktionen zu geben- Geben Sie die Zugriffsrechte auf Funktionen indem Sie den Haken in der Box daneben setzen.

8. Die letzte Seite dieses Prozesses erlaubt Ihnen alle eingegebenen Informationen über diesen neuen Benutzer zu überprüfen, einschliesslich der Zugriffsrechte. Rechte, die dem Benutzer gegeben wurden, erscheinen angehakt und in der Farbe Grün; Rechte, die dem Benutzer nicht gegeben wurden erscheinen durchgestrichen. Betätigen Sie Weiter falls alles korrekt eingestellt ist. Betätigen Sie Zurück um Korrekturen vorzunehmen.

9. Falls Sie mit Ihrem Hauptbenutzer nicht am Sicherheitsloginsystem für 2 Faktor Authentisierung teilnehmen, erhalten Sie eine Email mit einer Bestätigungsnummer. Geben Sie die Bestätigungsnummer in das dafür vorgesehene Feld ein und klicken auf Weiter. Falls Sie keine Bestätigungsnummer erhalten haben, klicken Sie auf Bestätigungsnummer senden um eine neue Bestätigungsnummer zu Ihrem Emailkonto zu senden.

10. Klicken Sie auf OK um den neuen Benutzer zu speichern. Dieser wird im Bereich Benutzer und Zugriffsrechte erscheinen.

Wichtige Hinweise:

  1. In Übereinstimmung mit den Anforderungen von Marktdatenanbietern wird der primäre Benutzername für jegliche zusätzlich abgeschlossenen Marktdatenpakete der zusätzlichen Benutzer separat belastet.
  2. Kontoinhaber/innen können Benutzer entfernen, indem sie auf das Löschen Icon auf der rechten Seite des betreffenden Benutzers innerhalb des Benutzer und Zugriffsrechte Bereichs klicken.

Information Regarding IBUK ISA (Individual Savings Account)

1.       What is an ISA and what benefits does it offer me?

An ISA (Individual Savings Account) is a tax-free savings or investment account that gives you the opportunity to save or invest a certain amount of money every year, without having to pay tax on any growth in your investments or savings. There are 4 types of adult ISA available (stocks & shares ISA, cash ISA, innovative finance ISA , and lifetime ISA).  The interest on cash accumulates on a tax-free basis, as does income and capital gains made on investments.


A stocks and shares ISA lets you invest in “qualifying instruments” such as stocks and shares, funds, etc. A stocks and shares ISA is not an investment in its own right.  The best way to think of a stocks and shares ISA is as a ‘wrapper’ with which you can shelter your savings and investments from both Income Tax and Capital Gains Tax. The IBUK Stocks and Shares ISA lets you choose from a range of investments to invest in (see below section 10 ‘What can I invest in?’). You can select and manage your IBUK Stocks and Shares ISA yourself or arrange for your financial advisor to do so on your behalf (see below section 8 ‘Can I appoint a financial advisor to manage, on a discretionary basis, my IBUK Stocks and Shares ISA?’).


When deciding which type of ISA to open, you should consider the pros and cons of each so that you can choose the type that best fits with your personal needs, circumstances and financial goals. We offer stocks and shares ISAs only.


Tax treatments depend on your individual circumstances and may change in the future.

 

2.       What ISA types are offered at IBUK?

Interactive Brokers (U.K.) Limited (IBUK) only offers stocks and shares ISAs (including, Junior Stocks and Shares ISA). IBUK does not offer cash ISAs (including, Junior cash ISA).

 

3.       Who is eligible for an IBUK Stocks and Share ISA?

In accordance with HMRC regulations, any individual who is a resident for tax purposes in the UK and over the age of 18 is eligible to open a stocks and share ISA.


Click on the link for additional details:

https://www.gov.uk/tax-foreign-income/residence

 

4.       How many ISAs can I have?

There is no overall limit on the number of ISA accounts, but you can only subscribe to one type of each ISA in the same tax year. This means if you have already subscribed to a Stocks & Shares ISA with a different provider in the current tax year, you cannot also subscribe to an Interactive Brokers Stocks & Shares ISA.

 

5.       What is a flexible Stocks and Shares ISA?

ISA flexibility refers to whether you’re able to withdraw from your ISA without affecting your annual allowance. A flexible stocks and shares ISA allows the individual to withdraw funds from their stocks and shares ISA and put them back into it, within the same tax year, without affecting their annual ISA allowance.

 

6.       Does IBUK offer a flexible Stocks and Shares ISA?

No, an IBUK Stocks and Shares ISA isn't flexible. That means you can take money out, but it'll count towards your annual ISA allowance if you pay it back in the same tax year.

https://www.gov.uk/tax-foreign-income/residence

 

7.       Can you lose your money paid into a Stocks and Shares ISA?

The value of investments you hold in your IBUK Stocks and Shares ISA and the income received from them can fall as well as rise. As a result, you may get back less than you invested. Past performance is not an indication of future performance, and some investments need to be held for the long term to achieve a return. The IBUK Stocks and Shares ISA is an execution only service, Interactive Brokers does not provide investment advice.  If you need advice about whether an investment is suitable, you need to consult a suitably qualified financial advisor.

 

8.       Can I appoint a financial advisor to manage, on a discretionary basis, my IBUK Stocks and Shares ISA?

Yes, you can appoint a financial advisor to manage your IBUK Stocks and Shares ISA on your behalf. Click on the link for additional details:

https://ibkr.info/node/134

 

9.       Can I trade on margin under the IBUK  Stocks and Shares ISA?

No. You can only open an IBUK Stocks and Shares ISA under a GBP cash account type. A cash account requires that all transactions are made with available cash or long positions.

 

10.   What can I invest in?

Under a stocks and shares ISA you can invest in any of the following investments (also known as 'qualifying investments'):

  • Shares;
  • Securities issued by Companies;
  • Recognised UCITS;
  • Depository Receipts, American Depository Receipts and American Depository Shares.

Full details can be found on the HM Revenue & Customs (HMRC) website

Please Note: Ineligible investments

·       ISA accounts cannot hold non-qualifying investments.

 

11. What is a non-qualifying investment in an IBUK ISA (Individual Savings Account)?

Examples of non-qualifying investments include warrants or delisted securities. On occasion a corporate action (on a qualifying investment) may result in your IBUK ISA account holding a non-qualifying investment.

 

12. What happens to non-qualifying investments held in an IBUK ISA (Individual Savings Account)?

Where such a situation arises, HMRC regulations require IBUK to remove the non-qualifying investments from the ISA account within 30 calendar days. To do this IBUK will open a non-ISA account in your name if you do not have one already open and you may be asked to complete that application.

Once the non-ISA account is opened, IBUK will transfer the non-qualifying investments to ensure we continue to operate your ISA account in accordance with HMRC regulations. If you already have a non-ISA account with IBUK, then the non-qualifying investments will be transferred to your existing account.

 

13.   What exchanges does IBUK support?

HMRC recognised exchanges supported by IBUK:

Country

Exchange

Australia

The Australian Stock Exchange (and any of its stock exchange subsidiaries)

Austria

Vienna Stock Exchange

Belgium

NYSE Euronext Brussels

Canada

Toronto Stock Exchange

Montreal Stock Exchange

Toronto Venture Exchange (TSX Venture Exchange)

France

MATIF
MONEP

Germany

Frankfurt Stock Exchange

Stuttgart Stock Exchange

Hong Kong

Hong Kong Stock Exchange

Italy

Italian Stock Exchange (Borsa Italia)

Japan

Tokyo Stock Exchange

Osaka Stock Exchange

Lithuania

NASDAQ OMX Vilnius

Mexico

Mexico Stock Exchange

Poland

Warsaw Stock Exchange

Singapore

Singapore Exchange Limited

South Korea

Korea Exchange

Spain

Spanish Stock Exchange (Bolsa de Valores in Madrid)

Switzerland

Swiss Stock Exchange (SIX Swiss Exchange)

United Kingdom

London Stock Exchange

United States of America

BATs Exchange Inc

Chicago Board Options Exchange

Chicago Stock Exchange

International Securities Exchange

National Stock Exchange

New York Stock Exchange

NYSE ARCA

NASDAQ OMX PHLX

NASDAQ

 

14.   What is the ISA Allowance for 2022/2023 tax year?

Tax year runs from 6 April to the following 5 April. Each tax year’s ISA subscription limit is specific to that year and can be checked on the HMRC website. 

For the 2022/23 tax year the annual ISA allowance is £20,000 per person. Any of the ISA allowance that goes unused in the current tax year cannot be rolled over to the subsequent tax year. You can divide this cash allowance across multiple ISAs, provided that not more than 1 of each type of ISA is subscribed to in any given tax year. NB.  If you are already subscribed to another stocks and shares ISA in the current tax year, you are not permitted to subscribe to our stocks and shares ISA for the remainder of the tax year.

NB. For each tax year, you can check (via the funding page in Client Portal) how much you have subscribed to your IBUK Stocks and Shares ISA and the maximum amount that you can contribute to your IBUK stocks and shares ISA in that tax year, assuming you have not contributed to another ISA away from Interactive Brokers.

15.   How do I make subscriptions to my IBUK Stocks and Shares ISA?

You can make one-off payments (wire transfers deposits) as and when you choose, but the combined total of all payments (or subscriptions) must not exceed any given annual tax year allowance (see section 12. What is the ISA Allowance for 2022/2023 tax year?).

Interactive Brokers accepts wire transfers only, and there is a minimum subscription amount of £1. Your IBUK Stocks and Shares ISA can only have GBP cash. 

16.   Can I fund my ISA via Internal Transfer from my existing Interactive Brokers account?

Yes, as long as the existing account is an individual account in the same name, an internal transfer can be requested to fund your ISA account.

17.   Can I check the tax-year to date contributions i have made into my ISA account?

Yes, if you create a deposit notification for a fund transfer, before selecting "Get Transfer Instructions" on the final page there is a contribution tracker showing how much you have contributed so far during the current tax year.

18.   What happens if I exceed my ISA allowance?

 If you have accidentally paid too much into your ISAs you won’t get any tax relief on the excess payments you’ve made. The ISA allowance is a combined annual limit across all adult ISA types (e.g. stock & shares ISA, cash ISA, innovative Finance ISA , and lifetime ISAs).

 

19.   What should I do if I exceed my ISA allowance?

 In the event you oversubscribe to your ISA (in other words your ISA annual allowance was exceeded), you should not attempt to correct the mistake by withdrawing the excess funds from an ISA (including, but not limited to, your IBUK Stocks and Shares ISA). Instead, you should call HMRC’s ISA helpline to explain the situation and inform them about the oversubscription. HMRC will advise you on the next steps.   NB. The ISA allowance for the tax year 2022/2023 is GBP 20,000 (this is a combined limit across all 4 types of ISA (stock & shares ISA, cash ISA, innovative finance ISA , and lifetime ISAs).

 

20.   What is the annual fee for the IBUK Stocks and Shares ISA?

 There is no annual ISA fee at IBUK. Other costs and charges apply, see below section 19 for more information.

 

21.   What are the charges for the IBUK Stocks and Shares ISA?

  • £3 per month minimum activity fee. (e.g. if you generate 2 pounds of commission in a particular month, you would be charged the remaining balance of 1 pounds as a minimum activity fee. Generate 3 or more pounds in consolidated commission from linked accounts in a month and there will be no fee.)
  • One free withdrawal per month. Thereafter, £7 withdrawal fee is applicable.

Click here for an overview of our commissions:

https://www.interactivebrokers.co.uk/en/index.php?f=39753&p=stocks

 

22.   What transactions are allowed and what transactions are not allowed in an ISA?

 a)       Example of allowed transactions

An individual subscribes £15,000 into a stocks and shares ISA, £3,000 into a cash ISA and £2,000 into a lifetime ISA. No more than 1 of each type of ISA was subscribed to in the tax year, and the annual ISA allowance of £20,000 was not exceeded.

 b)      Example of disallowed transactions

An individual subscribes £10,000 into one stocks and shares ISA, £2,000 into another stocks and shares ISA, and the remaining £8,000 into a cash ISA. While the individual did not exceed the annual ISA allowance of £20,000, they subscribed funds into more than 1 stocks and shares ISA.

 

23.   How do I transfer my stocks and shares ISA from my current ISA manager to IBUK?

Position/in-specie transfers are now available from certain ISA managers. When requesting a transfer in the client portal supported providers will have a position transfer option within the form.

You will need to submit a transfer instruction to Interactive Brokers (go to Client Portal, Transfer & Pay, then Transfer Existing ISA), and if, in IBUK’s discretion IBUK decides to accept the transfer, IBUK will instruct your existing ISA manager to transfer your investments (where IBUK supports such investments) and/or cash into your IBUK Stocks and Shares ISA. Where IBUK does not support all your investments held at your existing ISA Manager, you can either liquidate these investments yourself prior to submitting your transfer instruction to IBUK via Client Portal (any cash proceeds of such liquidation will be transferred into your IBUK Stocks and Shares ISA) or you can instruct IBUK (as part of your transfer instruction via Client Portal) to do so on your behalf.

Note Interactive Brokers does not support partial transfers, only full account transfer requests can be made.

 

24.   How do I transfer an ISA out of IBUK to another provider?

Any transfer out request from IBUK must be requested via the receiving ISA provider. The requesting broker can email a client-signed transfer form to isa-transfer@interactivebrokers.com or the client may attach a completed form to a web ticket.

 

25.   What are the Transfer Charges?

Interactive Brokers does not charge for transfers (the transferring ISA manager may charge you for transferring investments or cash proceeds to us).

 

26.   Can I cancel my IBUK Stocks and Shares ISA?

You have a legal right to cancel your IBUK Stocks and Shares ISA if you change your mind but there are timelimits on doing so, see below section 25 for more information.

 

27.   How can I cancel my IBUK Stocks and Shares ISA?

 If you want to cancel your IBUK Stocks and Shares ISA, you must do so within 14 days from the date you receive our email confirming the establishment of your IBUK Stocks and Shares ISA (a cancellation must be requested from the Client Portal).

 Cancellation rights will also apply to the receipt of transfer payments.  You have 14 days from the date you receive our email acknowledging the transfer to exercise your right to cancel (a cancellation must be requested from the Client Portal). NB. If you cancel the transfer of your stocks and shares ISA from another ISA manager to IBUK, that ISA manager may not agree to accept the stocks and shares ISA back. This may result in that stocks and shares ISA being closed, and the tax benefits being lost.

 

28.   How safe is your IBUK Stocks and Shares ISA?

IBUK is authorised and regulated by the Financial Conduct Authority (FCA), and is approved by HMRC to act as an ISA manager (including in respect of stocks and shares ISAs).

Under our client terms, and in accordance with the FCA rules relating to client money and assets (Assets), IBUK will be responsible for holding and protecting your Assets. IBUK is required to separate your Assets from its own resources. IBUK is not permitted to use your Assets to carry out its business activities.

In the unlikely event that IBUK became insolvent, an administrator would be appointed to return your money/assets to you. If there is any shortfall, eligible claims will be covered by the UK Financial Services Compensation Scheme (FSCS). The FSCS is an independent body set up by the UK Government to pay compensation if a UK firm, such as IBUK is in default and cannot meet any valid claims against it.  FSCS claims are limited to £85,000 per client. Please note, the FSCS applies to designated investments and may not cover all investments or transactions (and in particular these protections don’t apply to investment losses).  For more information on the FSCS see www.fscs.org.uk.

 

29.   How can I file a complaint with IBUK?

 Customers are actively encouraged to use the WebTicket system for prompt attention.

 A copy of our Complaints Procedure is available here https://www.interactivebrokers.com/en/index.php?f=292 You can also direct your ISA specific complaints via email to isa@interactivebrokers.co.uk (Please note that in order to ensure that your complaint is flagged and given the required attention, Interactive Brokers kindly asks you to state "COMPLAINT" in the subject header field of the email).

 

30.   Are Corporate Actions allowed under my IBUK Stocks and Shares ISA?

Allowed to participate but cannot exceed the annual ISA subscription limit. If it were to exceed the subscription limit, the shares should be transferred to a non-ISA account (see above sections 17 ‘What should I do if I exceed my ISA allowance?’.

 

31. FX Handling and your IBUK Stocks and Shares ISA

Interactive Brokers will automatically convert currencies when trading non-GBP denominated securities. To do this, Interactive Brokers will engage in “spot” currency transactions on your behalf in order to settle your buy orders or convert the proceeds of a sell order. For opening orders Interactive Brokers will base the exchange rate off the spot exchange rate at the time of trade plus our 0.03% fee. For closing orders any non GBP balances will be closed at the end of the trading day at the closing exchange rate of the day plus our 0.03% fee.

The below example illustrates the cost in GBP of a $1,000 USD Trade

Example GBP/USD Spot Rate: 1.3432/1.3433

Order Type

FX Conversion Rate inc 0.03% fee

Cost of $1000 USD Trade

Buy

1.3430

£744.61

Sell

1.3435

£744.31

 

32. What if I have additional questions?

Our customer services team are on hand to help via phone or email.  If you have any questions about your IBUK Stocks and Shares ISA, please contact our dedicated ISA Support team who are available 8am to 6pm GMT Monday to Friday, excluding public holidays.  

 

FAQs: IBCE Pre-Migration Action item Guide

Übersicht: 

As previously noted, IBKR will cease IBLUX’s regulated business, and as a result, will need to make some changes in relation to which legal entity does business with you. It is our intention that all of your accounts, investments and services currently provided to you by IBLUX will instead be provided by IBCE.

Prior to the Proposed Transfer occurring, certain action items must be completed in the Client Portal. These action items may include:

- Submission of Proof of Identity documentation

- Submission of Proof of Address documentation

- Completion of Identity Verification Selfie task

- Investment Portfolio Changes

Please carefully review this FAQ in order to complete the necessary action items and facilitate the Proposed Transfer. For more information on this transfer, please review the FAQs for IBCE.

How do I access pending items in Client Portal?

Follow the below procedure to access pending items in Client Portal:

  1. Log in to Client Portal.
  2. Click the Notifications (bell) icon in the top right corner. The number on the icon shows you how many total unread notifications you have.
  3. A drop-down menu will open showing your Pending Items, Corporate Actions and Messages.
  4. Click Pending Items.
  5. You can open and view any pending item to see the details of the item. Click the View button for the pending item you want to view.

 

What documents are acceptable for these tasks?

Acceptable documents for Proof of Identity and Proof of Address action items include the following:

Document Category Acceptable Documents (only one document per category is needed)

Proof of Identity of the Account Holder

Please provide a current and valid document (or documents) that contains the following: full name, date and place of birth, clear photograph, signature of the holder, document number, expiration date, and country of issue. If the information required is on multiple pages, please provide copies of all of those pages.

• Passport

• National Identity Card

• Driver’s License

Proof of Residential Address of the Account Holder

The document must clearly list the applicant's name and the relevant address and must be less than six months old unless otherwise specified. Please provide a scanned version of a hard copy bill.

• Utility Bill: For example, a bill for electricity, gas, water, landline telephone, home broadband, or TV. Mobile phone bills are not acceptable forms of proof of address.

• Council tax bill

• Home insurance bill

• Bank, mortgage or brokerage statement

• Signed and stamped letter from your bank on the bank’s letterhead confirming address

• Credit card statement (not older than six weeks)

• Government issued letters or statements: For example, we would accept a property tax bill, confirmation of residential address from the local authorities or a pension statement. Must be on official government letterheaded paper.

• Resident permit

• Driver’s license or national identity card: If you use your driver's license or national identification card as proof of identity, it cannot also be used as proof of address.

• For HUNGARY only: ADDRESS CARD which shows the current residential address.

 

What Investment Portfolio Changes do I need to make?

IBCE will support a limited number of deposit currencies. The following ten cash deposit currencies, the “Allowed Deposit Currencies” are:

• EUR, USD, GBP, CHF, DKK, NOK, SEK, HUF, CZK and PLN

You will be required to nominate a base currency from the Allowed Deposit Currencies and if you hold long cash balances in other currencies, you will be required to convert those balances to one of the Allowed Deposit Currencies before migration.

In accordance with the client asset protection rules in Hungary, client funds must be protected in the same form that they were received by the broker. This contrasts with your previous broker, IBLUX, whose regulatory client asset rules allowed them to protect your funds in equivalent value in another currency.

Short currency balances are unaffected. You may borrow in any currency that the IBKR group offers.

All cash balances, with the exception of accruals (e.g., interest, dividends) will be transferred at the same time. Once accruals have been settled and posted to cash, they will automatically be swept to IBCE. Once all accruals have been swept, your current account at IBLUX will be closed and inaccessible for trading purposes. You will still be able to access this closed account via the Client Portal for purposes of viewing and printing historical statements.

Metals CFDs are offered by IBCE but spot and OTC metals futures are not. You will be requested to trade out of those positions before conversion to an IBCE account.

FAQs: IBIE Pre-Migration Action item Guide

Übersicht: 

As previously noted, IBKR will cease IBLUX’s regulated business, and as a result, will need to make some changes in relation to which legal entity does business with you. It is our intention that all of your accounts, investments and services currently provided to you by IBLUX will instead be provided by IBIE.

Prior to the Proposed Transfer occurring, certain action items must be completed in the Client Portal. These action items may include:

- Submission of Proof of Identity documentation

- Submission of Proof of Address documentation

- Completion of Identity Verification Selfie task

- Investment Portfolio Changes

Please carefully review this FAQ in order to complete the necessary action items and facilitate the Proposed Transfer. For more information on this transfer, please review the FAQs for IBIE.

How do I access pending items in Client Portal?

Follow the below procedure to access pending items in Client Portal:

  1. Log in to Client Portal.
  2. Click the Notifications (bell) icon in the top right corner. The number on the icon shows you how many total unread notifications you have.
  3. A drop-down menu will open showing your Pending Items, Corporate Actions and Messages.
  4. Click Pending Items.
  5. You can open and view any pending item to see the details of the item. Click the View button for the pending item you want to view.

 

What documents are acceptable for these tasks?

Acceptable documents for Proof of Identity and Proof of Address action items include the following:

Document Category Acceptable Documents (only one document per category is needed)

Proof of Identity of the Account Holder

Please provide a current and valid document (or documents) that contains the following: full name, date and place of birth, clear photograph, signature of the holder, document number, expiration date, and country of issue. If the information required is on multiple pages, please provide copies of all of those pages.

• Passport

• National Identity Card

• Driver’s License

Proof of Residential Address of the Account Holder

The document must clearly list the applicant's name and the relevant address and must be less than six months old unless otherwise specified. Please provide a scanned version of a hard copy bill.

• Utility Bill: For example, a bill for electricity, gas, water, landline telephone, home broadband, or TV. Mobile phone bills are not acceptable forms of proof of address.

• Council tax bill

• Home insurance bill

• Bank, mortgage or brokerage statement

• Signed and stamped letter from your bank on the bank’s letterhead confirming address

• Credit card statement (not older than six weeks)

• Government issued letters or statements: For example, we would accept a property tax bill, confirmation of residential address from the local authorities or a pension statement. Must be on official government letterheaded paper.

• Resident permit

• Driver’s license or national identity card: If you use your driver's license or national identification card as proof of identity, it cannot also be used as proof of address.

• For HUNGARY only: ADDRESS CARD which shows the current residential address.

 

What Investment Portfolio Changes do I need to make?

IBIE will offer the same range of products as IBLUX plus some additional products such as (i) Bonds; (ii) OTC Precious Metals, and (iii) OTC Metal Futures. IBIE will also offer the ability to participate in the Stock Yield Enhancement Programme. Please review the Stock Yield Enhancement Programme Agreement if you are interested in participating.

FAQs: Kontoübertragung an IBCE

Übersicht: 

Hierbei handelt es sich um ein wichtiges Dokument bezüglich des vorgeschlagenen Transfers Ihres Kontos von IBLUX an IBCE, das Sie sich durchlesen sollten. Bitte lesen Sie das ganze Dokument durch, bevor Sie jegliche Maßnahmen ergreifen, die Ihnen im Schreiben per E-Mail erläutert wurden.

Background: 

Bitte nehmen Sie sich Zeit, um diese FAQs durchzulesen, der die wichtigsten Änderungen zum regulatorischen Rahmen durch den vorgeschlagenen Transfer (wie nachstehend beschrieben) beinhaltet und allgemeine Fragen beantwortet. Die FAQs sollten zusammen mit dem Schreiben sowie den Dokumenten im Anhang des Schreibens gelesen werden. Wenn Sie weitere Informationen benötigen, kontaktieren Sie uns bitte über die im Schreiben angeführten Kontaktdetails.

Diese FAQs sind in drei Abschnitte unterteilt.
 
  • Abschnitt A enthält Informationen zu unserem vorgeschlagenen Transfer (nachstehend beschrieben).
  • Abschnitt B enthält wichtige rechtliche und regulatorische Themen, die sich aus dem vorgeschlagenen Transfer (nachstehend beschrieben) ergeben.
  • Abschnitt C beantwortet jegliche weitere Fragen, die Sie möglicherweise haben und bietet weitere Informationen darüber, was sich nach dem vorgeschlagenen Transfer ändern wird und was gleich bleibt.
 
ABSCHNITT A – DER VORGESCHLAGENE TRANSFER
 
1.     Wie sieht die aktuelle Situation aus? Wieso kommt es zu Änderungen?
 
Interactive Brokers Luxembourg SARL hat im November 2019 die Autorisierung der luxemburgischen Finanzaufsicht (Commission de Surveillance du Secteur Financier, CSSF) erhalten, als Anlageunternehmen Geschäfte zu betreiben. Zu diesem Zeitpunkt hat die CSSF IBLUX eine Höchstgrenze von 10.000 Konten auferlegt, die wir in der Hoffnung akzeptiert haben, dass diese Grenze ausgeweitet würde. In Laufe der Zeit haben wir erkannt, dass unser ursprüngliches Bestreben, ein europäisches Business über IBLUX aufzubauen, nicht mehr sinnvoll ist, da der Großteil des europäischen Geschäfts von Interactive Brokers in den letzten vier Monaten in Anbetracht des Brexit zu anderen Körperschaften von Interactive Brokers verlagert wurde. Daher werden wir in den kommenden Monaten das regulierte Geschäft von IBLUX einstellen. Infolgedessen werden wir einige Änderungen in Bezug darauf vornehmen müssen, welche juristische Person mit Ihnen Geschäfte macht.
 
2.     Um was für „Änderungen” handelt es sich hierbei?
 
Unser Vorschlag lautet, dass Ihre Geschäftstätigkeiten mit IBLUX an unsere verbundene Körperschaft Interactive Brokers Central Europe Zrt. („IBCE“) übertragen wird. In anderen Worten ist es unsere Absicht, dass alle Ihre Konten, Anlagen und Services, die derzeit von IBLUX bereitgestellt werden, stattdessen von IBCE angeboten und durchgeführt werden (nachstehend als „vorgeschlagener Transfer” bezeichnet).
 
3.     Wann wird der vorgeschlagene Transfer stattfinden?
 
Der vorgeschlagene Transfer wird kurz nach dem 30. Juni 2021 stattfinden. Wir werden Sie darüber benachrichtigen, bevor der Transfer Ihres Kontos stattfindet.
 
4.     Wer ist IBCE? Um was für ein Unternehmen handelt es sich?
 
IBCE, ein Anlageserviceanbieter, ist von der Central Bank of Hungary lizenziert und genehmigt. Der regulatorische Status und das Profil von IBCE ähneln IBLUX sehr. Dies liegt daran, dass sowohl IBCE als auch IBLUX gemäß der zweiten Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente (Richtlinie 2014/65/EU) zugelassen sein werden. Hierbei handelt es sich um ein EU-weites Gesetz, dessen Zweck es ist, die Regulierung von Anlageunternehmen möglichst zu vereinheitlichen.
 
Dies bedeutet jedoch nicht, dass es keine Unterschiede zwischen den Richtlinien gibt, die für Ihre aktuelle Geschäftsbeziehung mit IBLUX gelten sowie jene, die nach der Übertragung Ihres Kontos an IBCE gelten werden. Unter Abschnitt B in diesen FAQs erhalten Sie weitere Details.
 
5.     Wie lauten die rechtlichen Daten von IBCE?
 
Interactive Brokers Central Europe Zrt. ist als private Gesellschaft mit beschränkter Haftung auf Aktien registriert (Registrierungsnummer 01-10-141029) und ist im Unternehmensregister des Metropolitan Court of Registration eingetragen. Die eingetragene Adresse lautet: Budapest, Madách Imre út 13-14, 1075, die Telefonnummer lautet: +36 80 088400 und die E-Mail-Adresse lautet: ibce@interactivebrokers.com. 
 
6.     Welcher Regulierungsbehörde untersteht IBCE und wie lauten ihre Kontaktdetails?
 
Die Central Bank of Hungary ist die zuständige Aufsichtsbehörde von IBCE (so wie die Luxembourg Financial Sector Supervisory Commission („CSSF“) die zuständige Aufsichtsbehörde für IBLUX ist).  Die Kontaktdaten der Central Bank of Hungary sind unten aufgeführt: 
 
Standort
Central Bank of Hungary
1054 Budapest
Szabadság tér 9.
Ungarn
 
Postadresse 
Magyar Nemzeti Bank
BKKP Pf. 777
 
Kundenservice, Kundenbeschwerden  
Adresse: 1013 Budapest, Krisztina krt. 39.
Telefon:  +36 80 203 776
 
7.     Wo steht IBCE im Hinblick auf die Hierarchie der Interactive Brokers Group?
 
IBCE ist eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der Interactive Brokers Group.
 
8.     Was bedeutet der vorgeschlagene Transfer für mich? Wird es weitreichende Konsequenzen geben?
 
Wir gehen nicht davon aus, dass es aufgrund des vorgeschlagenen Transfers zu weitreichenden Konsequenzen für Sie kommen wird. Nichtsdestotrotz ist es sehr wichtig, dass Sie diese FAQs lesen und sicherstellen, dass Sie die Änderungen verstehen.
 
9.     Was muss ich tun, wenn ich weiterhin Geschäfte mit Interactive Brokers machen möchte?
 
Wenn Sie weiterhin Geschäfte mit Interactive Brokers machen möchten, benötigen wir Ihre Kooperation.
 
Sie müssen der Kundenvereinbarung sowie den anderen Dokumenten im Abschnitt „Wichtige Information“ des vorgeschlagenen Transferverfahrens zustimmen sowie den regulatorischen Angelegenheiten im Schreiben, den Abschnitten „Wichtige Information“ und „Zustimmung“ des vorgeschlagenen Transferverfahrens zustimmen. Sie können dies tun, indem Sie die Anweisungen im Schreiben befolgen.
 
Zur Klarstellung: Sie haben das Recht, den vorgeschlagenen Transfer abzulehnen, wenn Sie der Meinung sind, dass dies negative Konsequenzen für Sie haben würde. Bitte beachten Sie, dass wenn Sie sich für eine solche Absage entscheiden bzw. nichts unternehmen, IBLUX Ihnen nach Ablauf der Lizenz keine Dienstleistungen anbieten kann. Im Rahmen des Prozesses kann es sein, dass Ihr Konto mit Einschränkungen belegt bzw. Ihr Konto zwangsgeschlossen wird. Sie haben die Möglichkeit, die Positionen in Ihrem Konto an einen anderen Broker innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt dieser Mitteilung an einen anderen Broker zu übertragen. Wenn Sie den Transfer ablehnen möchten, befolgen Sie bitte die Anweisungen im Schreiben.
 
In jedem Fall bitten wir Sie, dass Sie sich die gesamte Information sowie das Schreiben durchlesen, bevor Sie sich dafür entscheiden, den vorgeschlagenen Transfer anzunehmen oder abzulehnen.
 
10.Was geschieht als nächstes?
 
Wenn Sie dem Transfer zustimmen möchten, nehmen Sie zunächst bitte alle Maßnahmen vor, die im Schreiben angeführt sind. Wir werden daraufhin Ihr Konto für den vorgeschlagenen Transfer vorbereiten. Nach dem vorgeschlagenen Transfer wird IBCE Sie kontaktieren, um Ihnen weitere Informationen zu Ihrer neuen Geschäftsbeziehung mit ihr bereitzustellen.
 
ABSCHNITT B – RECHTLICHE UND REGULATORISCHE ÄNDERUNGEN, ÜBER DIE SIE INFORMIERT SEIN SOLLTEN
 
1.     Welche Bedingungen werden meine Geschäftsbeziehung mit IBCE nach dem vorgeschlagenen Transfer regeln? Unterscheiden sich diese von denen, die derzeit gelten?
 
Geschäfte, die Sie nach dem vorgeschlagenen Transfer tätigen, werden durch die neue Kundenvereinbarung zwischen Ihnen und IBCE geregelt. Eine Kopie des neuen Kundenvertrages ist im Abschnitt "Wichtige Informationen" des vorgeschlagenen Transferprozesses vorhanden. Bitte beachten Sie Frage A3 oben in Bezug auf den Zeitplan für den vorgeschlagenen Transfer.
 
2.     Welche Wohlverhaltensregeln (einschließlich Best Execution) werden für meine Beziehung zu IBCE gelten? Gibt es wesentliche Unterschiede, die für meine Beziehung zu IBCE gelten, im Vergleich zu meiner bestehenden Beziehung, die in diesem Zusammenhang von IBLUX geführt wird?
 
Derzeit gelten die luxemburgischen Wohlverhaltensregeln für Ihr Konto bei IBLUX. Diese Regeln basieren in hohem Maße auf der neugefassten Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente, der Verordnung über Märkte für Finanzdienstleistungen und verschiedenen delegierten Richtlinien und Verordnungen (zusammenfassend „MiFID“ genannt).  
 
Ähnlich wie die luxemburgischen Wohlverhaltensregeln basieren die ungarischen Wohlverhaltensregeln auf der MiFID.
 
3.     Wie werden meine Anlagen, die ich bei IBCE verwalte, aus rechtlicher/regulatorischer Sicht verwahrt? Gibt es wesentliche Unterschiede, die für meine Beziehung zu IBCE gelten, im Vergleich zu meiner bestehenden Beziehung, die in diesem Zusammenhang von IBLUX geführt wird?
 
Derzeit gelten die luxemburgischen Depotregeln für Ihr Konto bei IBLUX. Diese basieren stark auf der MiFID.  
 
In Zukunft werden die ungarischen Depotregeln für Ihre Beziehung mit IBCE gelten. Ähnlich wie die luxemburgischen Wohlverhaltensregeln basieren die ungarischen Wohlverhaltensregeln auf der MiFID.  
 
4.     Wie bin ich vor Verlusten geschützt? Gibt es wesentliche Unterschiede, die für meine Beziehung zu IBCE gelten, im Vergleich zu meiner bestehenden Beziehung, die in diesem Zusammenhang von IBLUX geführt wird?
 
Nach dem vorgeschlagenen Transfer wird der Hungarian Investor Protection Fund gemäß Act CXX von 2001 zu den Kapitalmärkten Ihr Vermögen vor Verlusten schützen, in Höhe von bis zu höchstens 100,000 EUR, sollte IBCE in Verzug geraten und ihren Verpflichtungen Ihnen gegenüber nicht nachkommen können. 
 
Das ungarische Entschädigungssystem ist ähnlich dem Entschädigungssystem, zu dem Sie in Luxemburg Zugang haben. Der Zweck des Fund ist es, Ihnen eine Entschädigung in einem der folgenden Fälle zu zahlen:
  • die Central Bank of Hungary veranlasst ein Liquidierungsverfahren für IBCE oder
  • ein Gericht verlangt die Liquidierung von IBCE. 
IBCE ist ein Mitglied des Fund (siehe https://bva.hu/en/ipf/ipf-members/). 
 
Die vom Fund geleistete Entschädigung deckt Ansprüche aus Verträgen ab, die im Rahmen der Vereinbarung mit IBCE über Brokeragetätigkeiten, Wertpapierverwahrung, Depotführung und Kundenkontoverwaltung durch IBCE abgeschlossen werden.
 
In der Regel können Sie eine Förderung erst dann geltend machen, wenn eine Firma ihre Geschäftstätigkeit einstellt und ihr Vermögen liquidiert und an diejenigen verteilt wurde, denen Geld geschuldet wird. Informieren Sie sich in den Einzelheiten der Regelungen über die geltenden Höchstbeträge – nicht alle Verluste werden gedeckt, da es Entschädigungshöchstgrenzen gibt. Der Fonds zahlt Ihnen eine Entschädigung in Höhe des verlorenen Betrags bis zu einem Höchstbetrag von 100,000 EUR.
 
der vom Funds gezahlte Betrag beträgt:
  • 100% bis zu einem in EUR äquivalenten Höchstbetrag von einer Million Forint (2,800 EUR am 12. Mai 2021),
  • bei über einer Million Forint: 1 Million Forint sowie 90% des Betrags über einer Million Forint bis zu höchstens 100,000 EUR.
 
5.     Wie kann ich eine Beschwerde bei IBCE einreichen? Gibt es wesentliche Unterschiede, die für meine Beziehung zu IBCE gelten, im Vergleich zu meiner bestehenden Beziehung, die in diesem Zusammenhang von IBLUX geführt wird? Was ist, wenn sich meine Beschwerde auf etwas bezieht, das passiert ist, während ich Kunde von IBLUX war?
 
Die allgemeinen Geschäftsregeln von IBCE legen fest, wie eine Beschwerde bei IBCE eingereicht werden kann. Die Verfahren zur Bearbeitung von Beschwerden ähneln im Wesentlichen denen, die für Ihre bestehende Beziehung mit IBLUX gelten. Wenn sich der Inhalt Ihrer Beschwerde auf etwas bezieht, das vor dem vorgeschlagenen Transfer geschehen ist, dann sollten Sie Ihre Beschwerde an IBLUX richten.  
 
6.     Werde ich nach dem vorgeschlagenen Transfer weiterhin Zugang zum CSSF haben, um eine Beschwerde einzureichen?
Im Falle einer Beschwerde sollten Anleger das Beschwerdeverfahren befolgen, das in der Kundenvereinbarung erwähnt ist. Sobald der vorgeschlagene Transfer stattgefunden hat, wird der CSSF nicht mehr für Beschwerden, die Sie in Bezug auf IBLUX haben könnten, zuständig sein. Bitte beachten Sie jedoch, dass es in Ungarn bei der Central Bank of Hungary das Financial Arbitration Board („FAB“) gibt, bei dem es sich um ein Streitbeilegungssystem handelt. Das FAB ist ein kostenloses und unabhängiges gesetzliches Streitbeilegungssystem für Finanzdienstleistungen. Sie können berechtigt sein, eine Beschwerde an den FAB zu richten, wenn Sie ein Retailkunde sind.  Details zum FAB finden sie unter: https://www.mnb.hu/en/hungarian-financial-arbitration-board
 
Der FAB kann kontaktiert werden unter: 
 
Postadresse
Financial Arbitration Board
1525 Budapest
Pf. 172
 
E-Mail
 
7.     Wie werden meine persönlichen Daten verarbeitet und geschützt? Gibt es wesentliche Unterschiede, die für meine Beziehung zu IBCE gelten, im Vergleich zu meiner bestehenden Beziehung, die in diesem Zusammenhang von IBLUX geführt wird?
 
Ihre Daten werden im Einklang mit der Datenschutzrichtlinie der Interactive Brokers Group verarbeitet und geschützt. Diese finden Sie unter: https://www.interactivebrokers.com/en/index.php?f=305. Es wird zu keinen wesentlichen Änderungen kommen.
 
ABSCHNITT C – WEITERE PRAKTISCHE FRAGEN UND NÄCHSTE SCHRITTE
 
1.     Wen sollte ich kontaktieren, bevor der vorgeschlagene Transfer stattfindet sowie nach dem vorgeschlagenen Transfer, falls ich Fragen haben sollte?
 
In der Regel sollten Sie bei Fragen vor dem vorgeschlagenen Transfer IBLUX kontaktieren und IBCE danach. Ungeachtet dessen, wen Sie bei Interactive Brokers kontaktieren, werden wir sicherstellen, dass Ihre Anfrage schnell bearbeitet wird und dass Sie mit der richtigen Person oder Abteilung verbunden werden.
 
2.     Wird die Palette der angebotenen Produkte gleich bleiben?
 
Die Unterschiede in den Angeboten lauten wie folgt: 
 
  • Metall-CFDs werden von IBCE angeboten, Spot- und OTC-Metall-Futures jedoch nicht.
  • Der Handel mit Wertpapieren und Derivaten in den gleichen Märkten ist jetzt möglich, aber wenn Sie außerhalb der erlaubten Einzahlungswährungen (siehe Nr. 7) handeln und die Transaktion zu einem Long-Cash-Saldo führt, werden wir automatisch in Ihre Basiswährung umwandeln.  Wenn die Transaktion zu einem Short-Cash-Saldo führt, gibt es keine weiteren Maßnahmen seitens IBCE, da Sie in allen verfügbaren IBKR-Währungen Darlehen aufnehmen können.
Weitere Informationen finden Sie unter: „IBCE Multi-Currency Account Foreign Exchange Restrictions Disclosure“ (Offenlegung zu Einschränkungen hinsichtlich Devisen bei Multiwährungskonten bei IBCE).
 
3.     Wird die Produktpalette dieselbe bleiben?
 
Es wird folgenden Änderungen hinsichtlich der derzeit angebotenen Dienstleistungen kommen: 
  • GFIS-Investmentrecherchen werden Kunden von IBCE nicht zur Verfügung stehen, jedoch planen wir, diesen Service in Zukunft anbieten zu können. Jedoch sind die Marktdaten und Nachrichtenangebote von GFIS davon nicht betroffen.
 
4.     Ich handle derzeit OTC-Derivate mit IBLUX – was wird mit meinen offenen Positionen geschehen?
 
Ihre offenen Positionen werden auf IBCE übertragen, und Ihre Position wird IBCE und nicht IBLUX gegenüberstehen. Sie werden in Bezug auf diese Positionen kein Rechtsverhältnis mehr mit IBLUX haben. Bitte folgen Sie dem Link zur PRIIPS-KID-Seite im Schreiben.
 
5.     Was geschieht mit jeder Sicherheit, die ich IBLUX als Teil eines Margendarlehens gewährt habe?
 
Wenn Sie IBLUX eine Sicherheit gewährt haben, wird diese nach dem vorgeschlagenen Transfer auf IBCE übertragen. Sie erhalten zwei neue Kontrakte für Ihr bestehendes Margindarlehen:
  • Anlagendarlehensrahmenvertrag
  • Rahmenvertrag für Wertpapierleihgeschäfte
Diese funktionieren auf ähnliche Weise wie Ihr bestehendes Margindarlehenskonto. Der Unterschied besteht darin, dass Sie IBCE Service-Gebühren für die Aktienleihtransaktion in Ihrem Namen anstelle von Zinsen zahlen müssen.  Dadurch können sich steuerliche Konsequenzen in Abhängigkeit Ihres Wohnsitzlandes ergeben.
 
6.     Werde ich nach dem Transfer Zugang zu derselben Handelsplattform haben oder einer Softwareknappheit ausgesetzt sein?
 
Der Transfer wird keine Auswirkungen auf die Software haben, die Sie für den Handel oder die Verwaltung Ihres Kontos verwenden. Die Technologie wird dieselbe bleiben, wie sie es heute ist.
 
7.     Werden alle Kontosalden zum gleichen Zeitpunkt übertragen und wenn ja, wann?
 
IBCE wird eine eingeschränkte Anzahl an Einzahlungswährungen unterstützen.  Die folgenden fünf Bareinzahlungswährungen werden auch „zulässige Einzahlungswährungen“ genannt:
 
  • EUR, USD, GBP, CHF, DKK, NOK, SEK, HUF, CZK und PLN
Sie werden eine Basiswährung aus den zulässigen Einzahlungswährungen wählen müssen und wenn Sie Long-Barsalden in anderen Währungen halten, werden Sie diese Salden in eine der zulässigen Einzahlungswährungen vor der Übertragung umwandeln müssen.
 
Im Einklang mit den ungarischen Regeln für den Schutz von Kundenvermögenswerten, müssen Kundengelder auf dieselbe Art und Weise geschützt werden, wie sie vom Broker erhalten wurden.  Dies steht im Gegensatz zu Ihrem vorigen Broker, IBLUX, dessen regulatorische Kundenvermögenswertregeln es erlaubt haben, Ihre Einlagen im äquivalenten Wert in einer anderen Währung zu schützen.   
 
Short-Barsalden sind davon nicht betroffen.  Sie können jegliche Währungen leihen, die die IBKR Group bietet.
 
Alle Barsalden, mit Ausnahme von Rückstellungen (z. B. Zinsen und Dividenden) werden gleichzeitig übertragen. Sobald alle Rückstellungen in Barmittel umgewandelt wurden, werden sie automatisch an IBCE überwiesen. Sobald alle aufgelaufenen Beträge abgebucht wurden, wird Ihr Konto bei IBLUX geschlossen und ist für Handelszwecke nicht mehr zugänglich. Sie können weiterhin über das Client Portal auf dieses geschlossene Konto zugreifen, um archivierte Auszüge einzusehen und auszudrucken.
 
8.     Werden alle Wertpapier-, Derivats- und Rohstoffpositionen zum gleichen Zeitpunkt übertragen?
 
Alle Positionen werden zum gleichen Zeitpunkt übertragen, mit Ausnahme von OTC-Metall-Futures und Spot-Metallen.  Sie werden diese Positionen schließen müssen, bevor Ihr Konto an IBCE übertragen wird.
 
9.     Was wird nach dem Transfer mit meinem aktuellen Konto geschehen? 
 
Ihr aktuelles Konto wird geschlossen, sobald alle Rückstellungen in Barmittel umgewandelt und auf das übertragene Konto eingezahlt wurden.  Sobald Ihr altes Konto geschlossen wurde, können Sie damit keine Handelsgeschäfte durchführen können, jedoch werden Sie über eine Kontoauswahl innerhalb des Client Portals darauf zugreifen können, um historische Auszüge einzusehen und auszudrucken.
 
10.    Werden sich die Provisionen und Gebühren bei IBKR ändern, wenn mein Konto übertragen wird? 
 
Die Provisionen und Gebühren bei IBKR sind bei allen unseren Brokern, ungeachtet dessen, wohin Ihr Konto übertragen wird, gleich.
 
Es kommt jedoch zu Änderungen hinsichtlich der Zinsen und Gebühren für Barsalden. IBCE wird keine Zinsen auf Habenzinsen zahlen, da laut ungarischem Recht Anlagedienstleistungsunternehmen die Zahlung von Zinsen untersagt ist.  IBCE wird eine Währungshandhabungsgebühr für Barsalden in Währungen erheben, die negative Zinssätze aufweisen.
 
11.    Werden meine Handelsberechtigungen sich ändern, wenn mein Konto übertragen wird? 
 
Nein. Ihre Handelsberechtigungen werden sich nicht ändern, wenn Ihr Konto für von IBCE unterstützte Produkte übertragen wird.
 
12.    Werden offene Orders (z. B. Good-til-Canceled) übertragen, wenn mein Konto übertragen wird? 
 
Offene Orders werden nicht auf das neue Konto übertragen und wir empfehlen Kunden, dass sie ihre Orders umgehend nach der Übertragung überprüfen, um sicherzustellen, dass ihre offenen Orders mit ihren Handelsabsichten übereinstimmen.
 
13.    Werde ich einen einzigen und konsolidierten Kontoauszug zum Jahresende erhalten? 
 
Nein.  Es werden separate Tages-, Monats- und Jahresumsatzauszüge für Ihr IBLUX- und IBCE-Konto bereitgestellt und die Umsätze für den Zeitraum, in dem jedes der beiden offen war, reflektieren. Umsatzauszüge finden Sie im Client Portal unter Berichte/Steuerdokumente, wo Sie zwischen den beiden Konten hin- und herwechseln und somit auf die jeweiligen Umsätze zugreifen können.
 
14.    Wird die aktuelle Kostenbasis von Positionen auf mein neues Konto übertragen? 
 
Ja, diese Übertragung wird keine Auswirkungen auf die Kostenbasis Ihrer Positionen haben.
 
15.    Wird das übertragene Konto dieselben Einstellungen wie mein aktuelles Konto haben? 
 
Die Einstellungen des Kontos nach der Übertragung werden mit jenen des aktuellen Kontos in dem Ausmaß übereinstimmen, wie dies im Einklang mit geltenden Richtlinien zulässig ist. Dies umfasst Eigenschaften wie z. B. Margin-Fähigkeit, Marktdaten, zusätzliche Benutzer und Alarme. In seltenen Situationen wird ein Konto in ein Land übertragen, in dem die sämtlichen Funktionen bestimmter Produkte nicht angeboten werden können. Kunden, die eingeschränkte Produkte halten, können solche Positionen übertragen, aufrechterhalten bzw. schließen, jedoch werden sie diese Positionen nicht erhöhen dürfen.
 
16. Werden meine Anmeldedaten sich ändern?
 
Nein. Ihr Benutzername, Passwort sowie 2-Faktor-Authentifizierungsverfahren, die derzeit für Ihr bestehendes Konto gelten, werden nach der Übertragung aufrechtbleiben. Sie werden jedoch eine neue Konto-ID für Ihr übertragenes Konto erhalten.
 
 

 

FAQs: Kontoübertragung an IBIE

Übersicht: 

Hierbei handelt es sich um ein wichtiges Dokument bezüglich des vorgeschlagenen Transfers Ihres Kontos von IBLUX an IBIE, das Sie sich durchlesen sollten. Bitte lesen Sie das ganze Dokument durch, bevor Sie jegliche Maßnahmen ergreifen, die Ihnen im Schreiben per E-Mail erläutert wurden.

Background: 

Bitte nehmen Sie sich Zeit, um diese FAQs durchzulesen, der die wichtigsten Änderungen zum regulatorischen Rahmen durch den vorgeschlagenen Transfer (wie nachstehend beschrieben) beinhaltet und allgemeine Fragen beantwortet. Die FAQs sollten zusammen mit dem Schreiben sowie den Dokumenten im Anhang des Schreibens gelesen werden. Wenn Sie weitere Informationen benötigen, kontaktieren Sie uns bitte über die im Schreiben angeführten Kontaktdetails.

Diese FAQs sind in drei Abschnitte unterteilt.
 
  • Abschnitt A enthält Informationen zu unserem vorgeschlagenen Transfer (nachstehend beschrieben).
  • Abschnitt B enthält wichtige rechtliche und regulatorische Themen, die sich aus dem vorgeschlagenen Transfer (nachstehend beschrieben) ergeben.
  • Abschnitt C beantwortet jegliche weitere Fragen, die Sie möglicherweise haben und bietet weitere Informationen darüber, was sich nach dem vorgeschlagenen Transfer ändern wird und was gleich bleibt.
 
ABSCHNITT A – DER VORGESCHLAGENE TRANSFER
 
1.     Wie sieht die aktuelle Situation aus? Wieso kommt es zu Änderungen?
 
Interactive Brokers Luxembourg SARL hat im November 2019 die Autorisierung der luxemburgischen Finanzaufsicht (Commission de Surveillance du Secteur Financier, CSSF) erhalten, als Anlageunternehmen Geschäfte zu betreiben. Zu diesem Zeitpunkt hat die CSSF IBLUX eine Höchstgrenze von 10.000 Konten auferlegt, die wir in der Hoffnung akzeptiert haben, dass diese Grenze ausgeweitet würde. In Laufe der Zeit haben wir erkannt, dass unser ursprüngliches Bestreben, ein europäisches Business über IBLUX aufzubauen, nicht mehr sinnvoll ist, da der Großteil des europäischen Geschäfts von Interactive Brokers in den letzten vier Monaten in Anbetracht des Brexit zu anderen Körperschaften von Interactive Brokers verlagert wurde. Daher werden wir in den kommenden Monaten das regulierte Geschäft von IBLUX einstellen. Infolgedessen werden wir einige Änderungen in Bezug darauf vornehmen müssen, welche juristische Person mit Ihnen Geschäfte macht.
 
2.     Um was für „Änderungen” handelt es sich hierbei?
 
Unser Vorschlag lautet, dass Ihre Geschäftstätigkeiten mit IBLUX an unsere irische, verbundene Körperschaft Interactive Brokers Ireland Limited („IBIE“) übertragen werden. In anderen Worten ist es unsere Absicht, dass alle Ihre Konten, Anlagen und Services, die derzeit von IBLUX bereitgestellt werden, stattdessen von IBIE angeboten und durchgeführt werden (nachstehend als „vorgeschlagener Transfer” bezeichnet).
 
3.     Wann wird der vorgeschlagene Transfer stattfinden?
 
Der vorgeschlagene Transfer wird kurz nach dem 30. Juni 2021 stattfinden. Wir werden Sie darüber benachrichtigen, bevor der Transfer Ihres Kontos stattfindet.
 
4.     Wer ist IBIE? Um was für ein Unternehmen handelt es sich?
 
IBIE hat im Dezember 2020 die Zulassung von der Central Bank of Ireland erhalten, um als Anlageunternehmen tätig zu sein. Der regulatorische Status und das Profil von IBIE ähneln IBLUX sehr. Dies liegt daran, dass sowohl IBIE als auch IBLUX gemäß der zweiten Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente (Richtlinie 2014/65/EU) zugelassen sein werden. Hierbei handelt es sich um ein EU-weites Gesetz, dessen Zweck es ist, die Regulierung von Anlageunternehmen möglichst zu vereinheitlichen.
 
Dies bedeutet jedoch nicht, dass es keine Unterschiede zwischen den Richtlinien gibt, die für Ihre aktuelle Geschäftsbeziehung mit IBLUX gelten sowie jene, die nach der Übertragung Ihres Kontos an IBIE gelten werden. Unter Abschnitt B in diesen FAQs erhalten Sie weitere Details.
 
5.     Wie lauten die rechtlichen Daten von IBIE?
 
Interactive Brokers Ireland Limited ist als private Gesellschaft mit beschränkter Haftung auf Aktien registriert (Registrierungsnummer 657406) und ist im Unternehmensregister des irischen Companies Registration Office eingetragen. Die eingetragene Adresse lautet: 10 Earlsfort Terrace, Dublin 2, D02 T380, Ireland. Derzeit stellen wir die Kontaktdetails zur Kontaktaufnahme mit IBIE tagsüber fertig und werden Sie über diese rechtzeitig informieren. 
 
6.     Welcher Regulierungsbehörde untersteht IBIE und wie lauten ihre Kontaktdetails?
 
Wie bereits oben beschrieben, ist die Central Bank of Ireland die zuständige Aufsichtsbehörde von IBIE (so wie die Luxembourg Financial Sector Supervisory Commission („CSSF“) die zuständige Aufsichtsbehörde für IBLUX ist). Die Kontaktdaten der Central Bank of Ireland sind unten aufgeführt:
 
Standort
The Central Bank of Ireland
New Wapping Street
North Wall Quay
Dublin 1
D01 F7X3
 
Kontakt
Telefon: +353 (0)1 224 6000
Fax: +353 (0)1 224 5550
 
Postadresse
Central Bank of Ireland
P.O. Box 559
Dublin 1
 
Öffentliche Helpline
E-Mail: enquiries@centralbank.ie
Nicht geografische Rufnummer: 1890 777 777
Telefon: +353 (0)1 224 5800
 
7.     Wo steht IBIE im Hinblick auf die Hierarche der Interactive Brokers Group?
 
IBIE ist eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der Interactive Brokers Group.
 
8.     Was bedeutet der vorgeschlagene Transfer für mich? Wird es weitreichende Konsequenzen geben?
 
Wir gehen nicht davon aus, dass es aufgrund des vorgeschlagenen Transfers zu weitreichenden Konsequenzen für Sie kommen wird. Nichtsdestotrotz ist es sehr wichtig, dass Sie diese FAQs lesen und sicherstellen, dass Sie die Änderungen verstehen.
 
9.     Was muss ich tun, wenn ich weiterhin Geschäfte mit Interactive Brokers machen möchte?
 
Wenn Sie weiterhin Geschäfte mit Interactive Brokers machen möchten, benötigen wir Ihre Kooperation.
 
Sie müssen der Kundenvereinbarung sowie den anderen Dokumenten im Abschnitt „Wichtige Information“ des vorgeschlagenen Transferverfahrens zustimmen sowie den regulatorischen Angelegenheiten im Schreiben, den Abschnitten „Wichtige Information“ und „Zustimmung“ des vorgeschlagenen Transferverfahrens zustimmen. Sie können dies tun, indem Sie die Anweisungen im Schreiben befolgen.
 
Zur Klarstellung: Sie haben das Recht, den vorgeschlagenen Transfer abzulehnen, wenn Sie der Meinung sind, dass dies negative Konsequenzen für Sie haben würde. Bitte beachten Sie, dass wenn Sie sich für eine solche Absage entscheiden bzw. nichts unternehmen, IBLUX Ihnen nach Ablauf der Lizenz keine Dienstleistungen anbieten kann. Im Rahmen des Prozesses kann es sein, dass Ihr Konto mit Einschränkungen belegt bzw. Ihr Konto zwangsgeschlossen wird. Sie haben die Möglichkeit, die Positionen in Ihrem Konto an einen anderen Broker innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt dieser Mitteilung an einen anderen Broker zu übertragen. Wenn Sie den Transfer ablehnen möchten, befolgen Sie bitte die Anweisungen im Schreiben.
 
In jedem Fall bitten wir Sie, dass Sie sich die gesamte Information sowie das Schreiben durchlesen, bevor Sie sich dafür entscheiden, den vorgeschlagenen Transfer anzunehmen oder abzulehnen.
 
10.Was geschieht als nächstes?
 
Wenn Sie dem Transfer zustimmen möchten, nehmen Sie zunächst bitte alle Maßnahmen vor, die im Schreiben angeführt sind. Wir werden daraufhin Ihr Konto für den vorgeschlagenen Transfer vorbereiten. Nach dem vorgeschlagenen Transfer wird IBIE Sie kontaktieren, um Ihnen weitere Informationen zu Ihrer neuen Geschäftsbeziehung mit ihr bereitzustellen.
 
ABSCHNITT B – RECHTLICHE UND REGULATORISCHE ÄNDERUNGEN, ÜBER DIE SIE INFORMIERT SEIN SOLLTEN
 
1.     Welche Bedingungen werden meine Geschäftsbeziehung mit IBIE nach dem vorgeschlagenen Transfer regeln? Unterscheiden sich diese von denen, die derzeit gelten?
 
Geschäfte, die Sie nach dem vorgeschlagenen Transfer tätigen, werden durch die neue Kundenvereinbarung zwischen Ihnen und IBIE geregelt. Eine Kopie des neuen Kundenvertrages ist im Abschnitt „Wichtige Informationen“ des vorgeschlagenen Transferprozesses vorhanden. Bitte beachten Sie Frage A3 oben in Bezug auf den Zeitplan für den vorgeschlagenen Transfer.
 
2.     Welche Wohlverhaltensregeln (einschließlich Best Execution) werden für meine Beziehung zu IBIE gelten? Gibt es wesentliche Unterschiede, die für meine Beziehung zu IBIE gelten, im Vergleich zu meiner bestehenden Beziehung, die in diesem Zusammenhang von IBLUX geführt wird?
 
Derzeit gelten die luxemburgischen Wohlverhaltensregeln für Ihr Konto bei IBLUX. Diese Regeln basieren in hohem Maße auf der neugefassten Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente, der Verordnung über Märkte für Finanzdienstleistungen und verschiedenen delegierten Richtlinien und Verordnungen (zusammenfassend „MiFID“ genannt).  
 
Ähnlich wie die luxemburgischen Wohlverhaltensregeln basieren die irischen Wohlverhaltensregeln auf der MiFID.
 
3.     Wie werden meine Anlagen, die ich bei IBIE verwalte, aus rechtlicher/regulatorischer Sicht verwahrt? Gibt es wesentliche Unterschiede, die für meine Beziehung zu IBIE gelten, im Vergleich zu meiner bestehenden Beziehung, die in diesem Zusammenhang von IBLUX geführt wird?
 
Derzeit gelten die luxemburgischen Depotregeln für Ihr Konto bei IBLUX. Diese basieren stark auf der MiFID.  
 
In Zukunft werden die irischen Depotregeln für Ihre Beziehung mit IBIE gelten. Ähnlich wie die luxemburgischen Wohlverhaltensregeln basieren die irischen Wohlverhaltensregeln auf der MiFID. Siehe das Basisinformationsdokument zu Kundenvermögenswerten im Abschnitt "Wichtige Informationen" in Bezug auf die irische Verwahrungsregelung.
 
4.     Wie bin ich vor Verlusten geschützt? Gibt es wesentliche Unterschiede, die für meine Beziehung zu IBIE gelten, im Vergleich zu meiner bestehenden Beziehung, die in diesem Zusammenhang von IBLUX geführt wird?
 
Das irische Entschädigungssystem ist ähnlich dem Entschädigungssystem, zu dem Sie in Luxemburg Zugang haben. Der Zweck des Irish Investor Compensation Scheme besteht darin, Ihnen (vorbehaltlich bestimmter Grenzen) eine Entschädigung zu zahlen, wenn Sie in einem der folgenden Fälle Geld oder Anlageinstrumente investiert haben:
 
  • Eine Firma geht in Konkurs und kann Ihnen Ihre Anlagen oder Gelder nicht mehr zurückzahlen; und
  • Eine Entscheidung der Central Bank of Ireland oder ein Gerichtsurteil wurde gemäß dem Investor Compensation Act 1998 getroffen;
 
Die Investor Compensation Company DAC (ICCL) verwaltet die Regelung. IBIE wird Mitglied der Regelung sein.
 
Das Programm deckt u. a. Anlageprodukte ab:
 
  • Aktien öffentlicher und privater Unternehmen
  • Anteile an kollektiven Kapitalanlagen
  • Lebensversicherungspolicen (einschließlich Unit-Linked-Fonds)
  • Nicht-Lebensversicherungspolicen
  • Tracker-Anleihen
  • Futures und Optionen
 
In der Regel können Sie eine Förderung erst dann geltend machen, wenn eine Firma ihre Geschäftstätigkeit einstellt und ihr Vermögen liquidiert und an diejenigen verteilt wurde, denen Geld geschuldet wird. Informieren Sie sich in den Einzelheiten der Regelungen über die geltenden Höchstbeträge – nicht alle Verluste werden gedeckt, da es Entschädigungshöchstgrenzen gibt. Die ICCL zahlt in eine Entschädigung in Höhe von 90% des verlorenen Betrags bis zu einem Höchstbetrag von €20,000.
 
5.     Wie kann ich eine Beschwerde bei IBIE einreichen? Gibt es wesentliche Unterschiede, die für meine Beziehung zu IBIE gelten, im Vergleich zu meiner bestehenden Beziehung, die in diesem Zusammenhang von IBLUX geführt wird? Was ist, wenn sich meine Beschwerde auf etwas bezieht, das passiert ist, während ich Kunde von IBLUX war?
 
Die neue Kundenvereinbarung legt fest, wie eine Beschwerde bei IBIE eingereicht werden kann. Die Verfahren zur Bearbeitung von Beschwerden ähneln im Wesentlichen denen, die für Ihre bestehende Beziehung mit IBLUX gelten. Wenn sich der Inhalt Ihrer Beschwerde auf etwas bezieht, das vor dem vorgeschlagenen Transfer geschehen ist, dann sollten Sie Ihre Beschwerde an IBLUX richten.  
 
6.     Werde ich nach dem vorgeschlagenen Transfer weiterhin Zugang zum CSSF haben, um eine Beschwerde einzureichen?
 
Im Falle einer Beschwerde sollten Anleger das Beschwerdeverfahren befolgen, das in der Kundenvereinbarung erwähnt ist. Sobald der vorgeschlagene Transfer stattgefunden hat, wird der CSSF nicht mehr für Beschwerden, die Sie in Bezug auf IBLUX haben könnten, zuständig sein. Bitte beachten Sie jedoch, dass es in Irland mit dem Financial Services and Pensions Ombudsman („FSPO“) ein Streitbeilegungssystem gibt. Der FSPO ist ein kostenloses und unabhängiges gesetzliches Streitbeilegungssystem für Finanzdienstleistungen. Sie können berechtigt sein, eine Beschwerde an den FSPO zu richten, wenn Sie ein „berechtigter Beschwerdeführer“ sind. Einzelheiten darüber, wer „berechtigte Beschwerdeführer“ sind, finden Sie unter www.fspo.ie. Die FSPO kann kontaktiert werden unter:
 
Postadresse
Financial Services and Pensions Ombudsman
Lincoln House,
Lincoln Place
Dublin 2
D02 VH29
 
Telefon
+353 (0)1 567 7000
 
E-Mail
 
7.     Wie werden meine persönlichen Daten verarbeitet und geschützt? Gibt es wesentliche Unterschiede, die für meine Beziehung zu IBIE gelten, im Vergleich zu meiner bestehenden Beziehung, die in diesem Zusammenhang von IBLUX geführt wird?
 
Ihre Daten werden im Einklang mit der Datenschutzrichtlinie der Interactive Brokers Group verarbeitet und geschützt. Diese finden Sie unter: https://www.interactivebrokers.com/en/index.php?f=305. Es wird zu keinen wesentlichen Änderungen kommen.
 
ABSCHNITT C – WEITERE PRAKTISCHE FRAGEN UND NÄCHSTE SCHRITTE
 
1.     Wen sollte ich kontaktieren, bevor der vorgeschlagene Transfer stattfindet sowie nach dem vorgeschlagenen Transfer, falls ich Fragen haben sollte?
 
In der Regel sollten Sie bei Fragen vor dem vorgeschlagenen Transfer IBLUX kontaktieren und IBIE danach. Ungeachtet dessen, wen Sie bei Interactive Brokers kontaktieren, werden wir sicherstellen, dass Ihre Anfrage schnell bearbeitet wird und dass Sie mit der richtigen Person oder Abteilung verbunden werden.
 
2.     Wird die Palette der angebotenen Produkte gleich bleiben?
 
IBIE wird dieselben Produkte wie IBLUX anbieten sowie einige zusätzliche wie z. B.: (i) Anleihen; (ii) OTC-Edelmetalle und (iii) OTC-Metall-Futures. IBIE wird Ihnen zudem die Möglichkeit bieten, am Aktienrendite-Optimierungsprogramm teilzunehmen. Bitte lesen Sie sich die Vereinbarung zum Aktienrendite-Optimierungsprogramm durch, wenn Sie Interesse an einer Teilnahme haben.
 
 
3.     Ich handle derzeit OTC-Derivate mit IBLUX – was wird mit meinen offenen Positionen geschehen?
 
Ihre offenen Positionen werden auf IBIE übertragen, und Ihre Position wird IBIE und nicht IBLUX gegenüberstehen. Sie werden in Bezug auf diese Positionen kein Rechtsverhältnis mehr mit IBLUX haben. Bitte folgen Sie dem Link zur PRIIPS-KID-Seite im Schreiben, um sich die jeweiligen Basisinformationsblätter durchzulesen.
 
4.     Was geschieht mit jeder Sicherheit, die ich IBLUX als Teil eines Margendarlehens gewährt habe?
 
Wenn Sie IBLUX eine Sicherheit gewährt haben, wird diese nach dem vorgeschlagenen Transfer auf IBIE übertragen.
 
Wir gehen nicht davon aus, dass Sie irgendwelche Schritte unternehmen müssen, um die Änderung des Begünstigten widerzuspiegeln, obwohl wir unter Umständen einige eigene administrative Schritte unternehmen müssen, um die Sicherheitsregister mit der Änderung der Details zu aktualisieren. Dies sollte jedoch unsere Priorität nicht beeinträchtigen oder sich anderweitig auf das Datum auswirken, ab dem das Wertpapier gültig ist.
 
5.     Werde ich nach dem Transfer Zugang zu derselben Handelsplattform haben oder einer Softwareknappheit ausgesetzt sein?
 
Der Transfer wird keine Auswirkungen auf die Software haben, die Sie für den Handel oder die Verwaltung Ihres Kontos verwenden.  Die Technologie wird dieselbe bleiben, wie sie es heute ist.
 
6.     Werden alle Kontosalden zum gleichen Zeitpunkt übertragen?
 
Alle Salden, mit Ausnahme von Rückstellungen (z. B. Zinsen und Dividenden) werden gleichzeitig übertragen. Sobald alle Rückstellungen in Barmittel umgewandelt wurden, werden sie automatisch auf das übertragene Konto überwiesen.  
 
7.     Was wird nach dem Transfer mit meinem aktuellen Konto geschehen? 
 
Sobald alle aufgelaufenen Beträge abgebucht wurden, wird Ihr Girokonto geschlossen und ist für Handelszwecke nicht mehr zugänglich. Sie können weiterhin über das Client Portal auf dieses geschlossene Konto zugreifen, um archivierte Aktivitäten und Steuererklärungen anzusehen und auszudrucken.
 
8.     Werden sich die Provisionen und Gebühren bei IBKR ändern, wenn mein Konto übertragen wird? 
 
Nein. Die Provisionen und Gebühren bei IBKR sind bei allen unseren Brokern, ungeachtet dessen, wohin Ihr Konto übertragen wird, gleich.
 
9.     Werden meine Handelsberechtigungen sich ändern, wenn mein Konto übertragen wird? 
 
Nein. Ihre Handelsberechtigungen werden sich nicht ändern, wenn Ihr Konto übertragen wird.
 
10. Werden offene Orders (z. B. Good-til-Canceled) übertragen, wenn mein Konto übertragen wird? 
 
Offene Orders werden nicht auf das neue Konto übertragen und wir empfehlen Kunden, dass sie ihre Orders umgehend nach der Übertragung überprüfen, um sicherzustellen, dass ihre offenen Orders mit ihren Handelsabsichten übereinstimmen.
 
11. Werde ich einen einzigen und konsolidierten Kontoauszug zum Jahresende erhalten? 
 
Nein. Sie werden einen Jahresauszug für Ihr bestehendes Konto erhalten, der den Zeitraum ab dem 1. Januar 2020 bis zum Übertragungsdatum umfasst sowie einen zweiten Jahresauszug für Ihr neues Konto, der den Zeitraum ab der Übertragung bis zum Ende des Jahres umfasst.
 
12. Wird die aktuelle Kostenbasis von Positionen auf mein neues Konto übertragen? 
 
Ja, diese Übertragung wird keine Auswirkungen auf die Kostenbasis Ihrer Positionen haben.
 
13. Wird das übertragene Konto dieselben Einstellungen wie mein aktuelles Konto haben? 
 
Die Einstellungen des Kontos nach der Übertragung werden mit jenen des aktuellen Kontos in dem Ausmaß übereinstimmen, wie dies im Einklang mit geltenden Richtlinien zulässig ist. Dies umfasst Eigenschaften wie z. B. Margin-Fähigkeit, Marktdaten, zusätzliche Benutzer und Alarme. In seltenen Situationen wird ein Konto in ein Land übertragen, in dem die sämtlichen Funktionen bestimmter Produkte nicht angeboten werden können. Kunden, die eingeschränkte Produkte halten, können solche Positionen übertragen, aufrechterhalten bzw. schließen, jedoch werden sie diese Positionen nicht erhöhen dürfen.
 
14. Werden meine Anmeldedaten sich ändern?
 
Nein. Ihr Benutzername, Passwort sowie 2-Faktor-Authentifizierungsverfahren, die derzeit für Ihr bestehendes Konto gelten, werden nach der Übertragung aufrechtbleiben. Sie werden jedoch eine neue Konto-ID für Ihr übertragenes Konto erhalten.
 
 

 

FAQs: IBCE Account Migration

Übersicht: 

This is an important document regarding the proposed transfer of your account from IBLUX to IBCE that requires your attention. Please read the entirety of this document ahead of taking any action referred to in the Covering Letter sent to you via email.

Background: 

Please take time to read this FAQs, which summarises some of the key changes to the regulatory framework which will be brought about by the Proposed Transfer (as described below) and provides answers to some of the more general questions that you may have. The FAQs should be read in conjunction with the Covering Letter and the documents that are attached to the Covering Letter. If you require any further information, please get in touch with us using the contact details provided in the Covering Letter.

This FAQs is split into three parts.
 
  • Part A sets out key information in relation to the Proposed Transfer (as described below).
  • Part B covers key legal and regulatory topics that arise as a result of the Proposed Transfer (as described below).
  • Part C aims to answer any other questions that you may have and provides some further and more practical information in relation to what will and will not be changing following the Proposed Transfer (as described below).
 
PART A – THE PROPOSED TRANSFER
 
1.     What is the situation currently and why do things have to change?
 
Interactive Brokers Luxembourg SARL was granted authorisation by the Luxembourg Financial Sector Supervisory Commission (Commission de Surveillance du Secteur Financier, CSSF) to operate as an investment firm in November 2019. At that time, the CSSF imposed a limit of 10,000 accounts on IBLUX, which we accepted with the hope that this limit would be relaxed. As time has passed, we have recognised that our initial aspiration to grow a European business via IBLUX no longer makes sense since the bulk of Interactive Brokers’ European business has moved to other Interactive Brokers entities over the past four months in recognition of Brexit. Therefore, in the coming months, we will cease IBLUX’s regulated business, and as a result, we will need to make some changes in relation to which legal entity does business with you.
 
2.     What are the “changes” envisaged above?
 
We propose to transfer the business that you currently conduct with IBLUX to our affiliate, Interactive Brokers Central Europe Zrt. (“IBCE”). In other words, it is our intention that all of your accounts, investments and services currently provided to you by IBLUX will instead be provided by IBCE (for convenience we will refer to this as the “Proposed Transfer”).
 
3.     When will the Proposed Transfer occur?
 
The Proposed Transfer will occur soon after 30th June 2021. We will alert you just before processing the transfer of your account.
 
4.     Who is IBCE? What sort of a firm is it?
 
IBCE, an investment service provider, is licensed and authorized by the Central Bank of Hungary. IBCE’s regulatory status and profile is very similar to IBLUX’s. This is because both IBCE and IBLUX are authorised pursuant to the second Markets in Financial Instruments Directive (Directive 2014/65/EU). This is an EU-wide piece of legislation the purpose of which is to, as much as possible, harmonise how investment firms are regulated across the EU.
 
This does not mean there are not some differences between the legislation that applies to your relationship with IBLUX at present and that which will apply once your account is transferred to IBCE. We explain this in more detail in Part B of this FAQs.
 
5.     What are IBCE’s legal details?
 
Interactive Brokers Central Europe Zrt. is registered as a private company limited by shares (registration number 01-10-141029) and is listed in the Register of Companies maintained by the Metropolitan Court of Registration. Its registered address is Budapest, Madách Imre út 13-14, 1075, phone number is +36 80 088400, and email address is ibce@interactivebrokers.com. 
 
6.     Who will regulate IBCE and what are their contact details?
 
The Central Bank of Hungary will be the competent regulator for IBCE (in the same way that the Luxembourg Financial Sector Supervisory Commission (“CSSF”) is the competent regulator for IBLUX).  The Central Bank of Hungary’s contact details are set out below: 
 
Location
Central Bank of Hungary
1054 Budapest
Szabadság tér 9.
Hungary
 
Postal Address 
Magyar Nemzeti Bank
BKKP Pf. 777
 
Client Service, client complaints  
Address: 1013 Budapest, Krisztina krt. 39.
Phone:  +36 80 203 776
 
7.     Where does IBCE fit with respect to the broader Interactive Brokers group?
 
IBCE is a wholly-owned subsidiary that sits within the broader Interactive Brokers Group.
 
8.     What does the Proposed Transfer mean for me? Will there be any material impacts?
 
We do not anticipate any material impacts for you as a result of the Proposed Transfer. Nonetheless, it is very important that you read this FAQs carefully and in full and make sure that you understand what the changes are for you.
 
9.     What do I have to do if I want to continue doing business with Interactive Brokers?
 
If you would like to continue to do business with Interactive Brokers, we require your cooperation and action.
 
Specifically, we need you to consent and agree to the Customer Agreement and other Documents available under the Important Information section of the Proposed Transfer process and to the regulatory matters outlined in the Covering Letter, the Important Information and Consent sections of the Proposed Transfer process. You can do this by following the instructions in the Covering Letter.
 
To be clear, you do not have to consent to the Proposed Transfer if you feel that you may be adversely affected by it. However, you should be aware that if you decide to decline or do nothing, IBLUX will not be able to keep servicing your account after its license is relinquished. As part of the process, your account may be restricted, and your account may be forced closed. You have the ability to transfer the positions in your account to another broker within 30 days of receiving the communication inviting you to transfer your account. If you wish to decline, please follow the instructions in the Covering Letter.
 
In either case, we ask that you read the entirety of this FAQs and the Covering Letter before deciding to consent to or decline the Proposed Transfer.
 
10.What happens next?
 
If you consent to the transfer, please complete all actions detailed in the Covering Letter and we will prepare your account for the Proposed Transfer.  Following the Proposed Transfer, IBCE will write to you with further information about your new relationship with them.
 
PART B – LEGAL AND REGULATORY CHANGES THAT YOU SHOULD BE AWARE OF
 
1.     What terms and conditions will govern my relationship with IBCE following the Proposed Transfer? Are these different to the ones that currently apply?
 
Trades that you conduct after the Proposed Transfer will be governed by the new Customer Agreement between you and IBCE. A copy of the new Customer Agreement is available in the Important Information section of the Proposed Transfer process. Please see the response to Question A3 above in relation to the timing for the Proposed Transfer.
 
2.     What conduct of business rules (including best execution) will apply to my relationship with IBCE? Are there any material differences that will apply to my relationship with IBCE compared to those that apply to my existing relationship with IBLUX?
 
The Luxembourg conduct of business rules currently apply to your account with IBLUX. These rules are based heavily on the recast Markets in Financial Instruments Directive, the Markets in Financial Regulation and various delegated directives and regulations (collectively, “MiFID”).  
 
Similar to the Luxembourg conduct of business rules, the Hungarian conduct of business rules are based on MiFID.
 
3.     How will my investments that I custody with IBCE be held from a legal/regulatory perspective? Are there any material differences that will apply to my relationship with IBCE compared to those that apply to my existing relationship with IBLUX?
 
Luxembourg custody rules currently apply to your accounts with IBLUX. These rules are based heavily on MiFID.  
 
Going forward, Hungarian custody rules will apply to your relationship with IBCE.  Like the Luxembourg custody rules, the Hungarian conduct of business rules are based on MiFID.  
 
4.     How am I protected against loss? Are there any material differences that will apply to my relationship with IBCE compared to those that apply to my existing relationship with IBLUX?
 
After the Proposed Transfer, the Hungarian Investor Protection Fund according to Act CXX of 2001 on the Capital Market may protect your assets from loss, at an amount up to a maximum of EUR 100,000, should IBCE default and be unable to meet its obligations to you. 
 
Hungary's compensation scheme is similar to the compensation scheme you have access to in Luxembourg. The purpose of the Fund is to pay compensation to you in the event that:
  • The Central Bank of Hungary initiates liquidation proceedings of IBCE, or
  • A court orders the liquidation of IBCE. 
IBCE is a member of the Fund (please see https://bva.hu/en/ipf/ipf-members/). 
 
The compensation provided by the Fund covers claims arising from contracts entered into within the agreement with IBCE of brokerage activity, securities custody, securities account management and client account management activities performed by IBCE.
 
You can only make a claim after a firm goes out of business and its assets have been liquidated and distributed to those who are owed money. Please check the details of the schemes for any limits that apply – not all losses will be covered as there are maximum levels of compensation. The Fund will pay you compensation for the amount you have lost up to a maximum of EUR 100,000.
 
The amount paid by the Fund is:
  • 100% up to the limit of the EUR equivalent of one million forints (EUR 2,800 on 12th May 2021),
  • Above one million forints: 1 million forints and 90% of the part above one million forints to a maximum of EUR 100,000.
 
5.     How do I make a complaint to IBCE? Are there any material differences that will apply to my relationship with IBCE compared to those that apply to my existing relationship with IBLUX? What if my complaint relates to something that happened while I was a customer of IBLUX?
 
The General Business Rules of IBCE sets out how to lodge a complaint with IBCE.  The complaints handling procedures are materially similar to those that apply to your existing relationship with IBLUX. If the substance of your complaint relates to something that happened prior to the Proposed Transfer, then you should address your complaint to IBLUX.  
 
6.     After the Proposed Transfer, will I still have access to the CSSF to file a complaint?
In case of a complaint, investors should follow the complaints procedure as referred to in the Customer Agreement. Once the Proposed Transfer has taken place, the CSSF will cease to have jurisdiction over any complaints that you may have in respect of IBLUX. However, please be aware that Hungary has a dispute resolution scheme operated by the Central Bank of Hungary in the form of the Financial Arbitration Board (“FAB”). The FAB is a free and independent statutory dispute resolution scheme for financial services. You may be eligible to make a complaint to the FAB if you are a retail customer.  Details of FAB can be found on https://www.mnb.hu/en/hungarian-financial-arbitration-board
 
The FAB can be contacted at: 
 
Postal Address
Financial Arbitration Board
1525 Budapest
Pf. 172
 
Email
 
7.     How will my personal data be processed and protected? Are there any material differences that will apply to my relationship with IBCE compared to those that apply to my existing relationship with IBLUX in this context?
 
Your data will be processed and protected in accordance with the Interactive Brokers Group Privacy Policy which can be found at: https://www.interactivebrokers.com/en/index.php?f=305. There will be no material change.
 
PART C – OTHER PRACTICAL QUESTIONS AND NEXT STEPS
 
1.     Who should I contact before the Proposed Transfer takes place and after the Proposed Transfer if I have any questions in the ordinary course?
 
Generally speaking, you should contact IBLUX with any questions that you may have prior to the Proposed Transfer, and you should contact IBCE with any questions that you may have following the Proposed Transfer taking place.  Regardless of who you contact at Interactive Brokers, we will ensure your query is promptly dealt with and we will help you to connect with the right person or department.
 
2.     Will the range of products offered be the same?
 
The differences in the offerings are as follows: 
 
  • Metals CFDs are offered by IBCE but spot and OTC metals futures are not.
  • Trading securities and derivatives in all the same markets you can now but if you trade outside of the Allowed Deposit Currencies (see #7) and the transaction results in a long cash balance we will auto-convert to your base currency.  If the transaction results in a short cash balance there will be no further action by IBCE as you can borrow in all available IBKR global currencies.
For further information please see “IBCE Multi-Currency Account Foreign Exchange Restrictions Disclosure”.
 
3.     Will the range of services be the same?
 
These are the changes to the services you are currently offered: 
  • GFIS investment research will not be available to clients of IBCE, but we plan to offer the service in the future. However, GFIS market data and news service offerings are unaffected.
 
4.     I currently trade OTC derivatives with IBLUX – what will happen to my open positions?
 
Your open positions will be transferred to IBCE and you will face IBCE rather than IBLUX. You will no longer have any legal relationship with IBLUX in relation to those positions. Please follow the link to the PRIIPs KID landing page in the Covering Letter.
 
5.     What happens to any security I have granted to IBLUX as part of a margin loan?
 
If you have granted security or collateral to IBLUX this will transfer to IBCE upon the Proposed Transfer taking place. You will be presented with two new contracts for your existing margin loan:
  • Investment Loan Framework contract
  • Securities Lending Framework contract
These will operate similarly to your existing margin loan account with the only difference being you will pay service fees to IBCE for entering into the stock borrow transaction on your behalf instead of paying interest.  This may have tax consequences depending on your country of residence.
 
6.     Will I have access to the same trading platform or be subject to any software changes following migrations?
 
The migration will have no impact upon the software you use to trade or administer your account. The technology will remain the same as it is today.
 
7.     Will all account balances be transferred at the same time and what is the timing?
 
IBCE will support a limited number of deposit currencies.  The following ten cash deposit currencies, the “Allowed Deposit Currencies” are:
 
  • EUR, USD, GBP, CHF, DKK, NOK, SEK, HUF, CZK and PLN
You will be required to nominate a base currency from the Allowed Deposit Currencies and if you hold long cash balances in other currencies, you will be required to convert those balances to one of the Allowed Deposit Currencies before migration.
 
In accordance with the client asset protection rules in Hungary, client funds must be protected in the same form that they were received by the broker.  This contrasts with your previous broker, IBLUX, whose regulatory client asset rules allowed them to protect your funds in equivalent value in another currency.   
 
Short currency balances are unaffected.  You may borrow in any currency that the IBKR group offers.
 
All cash balances, with the exception of accruals (e.g., interest, dividends) will be transferred at the same time. Once accruals have been settled and posted to cash, they will automatically be swept to IBCE. Once all accruals have been swept, your current account at IBLUX will be closed and inaccessible for trading purposes. You will still be able to access this closed account via the Client Portal for purposes of viewing and printing historical statements.
 
8.     Will all security, derivative, and commodity positions be transferred at the same time?
 
All positions will be transferred to your new account at the same time except for OTC metals futures and spot metals.  You will be requested to trade out of those positions before conversion to an IBCE account.
 
9.     What will happen to my current account following migration? 
 
Your current account will close once all accruals have been posted to cash and transferred to the migrated account.  Once closed, it will be inaccessible for trading purposes, however, it will remain accessible via an account selector from the Client Portal for purposes of viewing and printing historical statements.
 
10.    Will IBKR’s commissions and fees change when my account is migrated? 
 
IBKR commissions and fees do not vary by the broker your account is maintained with.
 
There are changes to the interest and fees on cash balances. IBCE will not pay interest on credit balances as Hungarian law that governs investment service companies prohibits the payment of interest.  IBCE will charge a currency handling fee for cash balances in currencies that have negative interest rates.
 
11.    Will my trading permissions change when my account is migrated? 
 
No. Your trading permissions will not change when your account is migrated for products that IBCE supports.
 
12.    Will open orders (e.g., Good-til-Canceled) be carried over when my account is migrated? 
 
Open orders will not be carried over to the new account, and we recommend that clients review their orders immediately following the migration to ensure that the open orders are consistent with their trading intentions.
 
13.    Will I receive a single, combined annual activity statement at year end? 
 
No.  Separate daily, monthly, and annual activity statements will be provided for each of your IBLUX and IBCE accounts covering activity during the period each was open. Activity statements will be posted to the Client Portal under the Reports/Tax Docs menu option and you will need to toggle between the two accounts to access their respective statements.
 
14.    Will the current cost basis of positions be carried over when my account is migrated? 
 
Yes, this migration will have no impact upon the cost basis of your positions.
 
15.    Will the migrated account retain the same configuration as the current account? 
 
The configuration of the account following migration will match that of the current account to the extent permissible by regulation. This includes attributes such as margin capability, market data, additional users, and alerts. In limited instances, an account will be migrated to a jurisdiction where the full scope of product eligibility cannot be offered. Client’s holding restricted products may migrate and maintain or close such positions but won’t be allowed to increase the position.
 
16. Will my login credentials change?
 
No. Your username, password, and any 2-factor authentication process in place for your existing account will remain active following migration. You will, however, be assigned a new account ID for your migrated account.
 
 

 

FAQs: IBIE Account Migration

Übersicht: 

This is an important document regarding the proposed transfer of your account from IBLUX to IBIE that requires your attention. Please read the entirety of this document ahead of taking any action referred to in the Covering Letter sent to you via email.

Background: 

Please take time to read this FAQs, which summarises some of the key changes to the regulatory framework which will be brought about by the Proposed Transfer (as described below) and provides answers to some of the more general questions that you may have. The FAQs should be read in conjunction with the Covering Letter and the documents that are attached to the Covering Letter. If you require any further information, please get in touch with us using the contact details provided in the Covering Letter.

This FAQ is split into three parts.
 
  • Part A sets out key information in relation to the Proposed Transfer (as described below).
  • Part B covers key legal and regulatory topics that arise as a result of the Proposed Transfer (as described below).
  • Part C aims to answer any other questions that you may have and provides some further and more practical information in relation to what will and will not be changing following the Proposed Transfer (as described below).
 
PART A – THE PROPOSED TRANSFER
 
1.     What is the situation currently and why do things have to change?
 
Interactive Brokers Luxembourg SARL was granted authorisation by the Luxembourg Financial Sector Supervisory Commission (Commission de Surveillance du Secteur Financier, CSSF) to operate as an investment firm in November 2019. At that time, the CSSF imposed a limit of 10,000 accounts on IBLUX, which we accepted with the hope that this limit would be relaxed. As time has passed, we have recognised that our initial aspiration to grow a European business via IBLUX no longer makes sense since the bulk of Interactive Brokers’ European business has moved to other Interactive Brokers entities over the past four months in recognition of Brexit. Therefore, in the coming months, we will cease IBLUX’s regulated business, and as a result, we will need to make some changes in relation to which legal entity does business with you.
 
2.     What are the “changes” envisaged above?
 
We propose to transfer the business that you currently conduct with IBLUX to our Irish affiliate, Interactive Brokers Ireland Limited (“IBIE”).  In other words, it is our intention that all of your accounts, investments and services currently provided to you by IBLUX will instead be provided by IBIE (for convenience we will refer to this as the “Proposed Transfer”).
 
3.     When will the Proposed Transfer occur?
 
The Proposed Transfer will occur soon after 30th June 2021. We will alert you just before processing the transfer of your account.
 
4.     Who is IBIE? What sort of a firm is it?
 
IBIE was granted authorisation by the Central Bank of Ireland to operate as an investment firm in December 2020. IBIE’s regulatory status and profile will be very similar to IBLUX’s. This is because both IBIE and IBLUX are authorised pursuant to the second Markets in Financial Instruments Directive (Directive 2014/65/EU). This is an EU-wide piece of legislation the purpose of which is to, as much as possible, harmonise how investment firms are regulated across the EU.
 
This does not mean there are not some differences between the legislation that applies to your relationship with IBLUX at present and that which will apply once your account is transferred to IBIE.  We explain this in more detail in Part B of this FAQs.
 
5.     What are IBIE’s legal details?
 
Interactive Brokers Ireland Limited is registered as a private company limited by shares (registration number 657406) and is listed in the Register of Companies maintained by the Irish Companies Registration Office. Its registered address is 10 Earlsfort Terrace, Dublin 2, D02 T380, Ireland.  We are still finalising IBIE’s day-to-day contact details, and we will be in touch with these details in due course. 
 
6.     Who will regulate IBIE and what are their contact details?
 
As set out above the Central Bank of Ireland is the competent regulator for IBIE (in the same way that the Luxembourg Financial Sector Supervisory Commission (“CSSF”) is the competent regulator for IBLUX).  The Central Bank of Ireland’s contact details are set out below:
 
Location
The Central Bank of Ireland
New Wapping Street
North Wall Quay
Dublin 1
D01 F7X3
 
Contact Numbers
Phone: +353 (0)1 224 6000
Fax: +353 (0)1 224 5550
 
Postal Address
Central Bank of Ireland
P.O. Box 559
Dublin 1
 
Public Helpline
E-mail: enquiries@centralbank.ie
Lo-Call: 1890 777 777
Phone: +353 (0)1 224 5800
 
7.     Where does IBIE fit with respect to the broader Interactive Brokers group?
 
IBIE is a wholly-owned subsidiary that sits within the broader Interactive Brokers Group.
 
8.     What does the Proposed Transfer mean for me? Will there be any material impacts?
 
We do not anticipate any material impacts for you as a result of the Proposed Transfer.  Nonetheless, it is very important that you read this FAQs carefully and in full and make sure that you understand what the changes are for you.
 
9.     What do I have to do if I want to continue doing business with Interactive Brokers?
 
If you would like to continue to do business with Interactive Brokers, we require your cooperation and action.
 
Specifically, we need you to consent and agree to the Customer Agreement and other Documents available under the Important Information section of the Proposed Transfer process and to the regulatory matters outlined in the Covering Letter, the Important Information and Consent sections of the Proposed Transfer process.  You can do this by following the instructions in the Covering Letter.
 
To be clear, you do not have to consent to the Proposed Transfer if you feel that you may be adversely affected by it. However, you should be aware that if you decide to decline or do nothing, IBLUX will not be able to keep servicing your account after its license is relinquished. As part of the process, your account may be restricted, and your account may be forced closed. You have the ability to transfer the positions in your account to another broker within 30 days of receiving the communication inviting you to transfer your account. If you wish to decline, please follow the instructions in the Covering Letter.
 
In either case, we ask that you read the entirety of this FAQs and the Covering Letter before deciding to consent to or decline the Proposed Transfer.
 
10.What happens next?
 
If you consent to the transfer, please complete all actions detailed in the Covering Letter and we will prepare your account for the Proposed Transfer.  Following the Proposed Transfer, IBIE will write to you with further information about your new relationship with them.
 
PART B – LEGAL AND REGULATORY CHANGES THAT YOU SHOULD BE AWARE OF
 
1.     What terms and conditions will govern my relationship with IBIE following the Proposed Transfer? Are these different to the ones that currently apply?
 
Trades that you conduct after the Proposed Transfer will be governed by the new Customer Agreement between you and IBIE.  A copy of the new Customer Agreement is available in the Important Information section of the Proposed Transfer process.  Please see the response to Question A3 above in relation to the timing for the Proposed Transfer.
 
2.     What conduct of business rules (including best execution) will apply to my relationship with IBIE? Are there any material differences that will apply to my relationship with IBIE compared to those that apply to my existing relationship with IBLUX?
 
The Luxembourg conduct of business rules currently apply to your account with IBLUX. These rules are based heavily on the recast Markets in Financial Instruments Directive, the Markets in Financial Regulation and various delegated directives and regulations (collectively, “MiFID”).  
 
Similar to the Luxembourg conduct of business rules, the Irish conduct of business rules are based on MiFID.
 
3.     How will my investments that I custody with IBIE be held from a legal/regulatory perspective? Are there any material differences that will apply to my relationship with IBIE compared to those that apply to my existing relationship with IBLUX?
 
Luxembourg custody rules currently apply to your accounts with IBLUX. These rules are based heavily on MiFID.  
 
Going forward, Irish custody rules will apply to your relationship with IBIE.  Like the Luxembourg custody rules, the Irish conduct of business rules are based on MiFID.  Please consult the Client Assets Key Information Document attached in the Important Information section in relation to the Irish custody regime.
 
4.     How am I protected against loss? Are there any material differences that will apply to my relationship with IBIE compared to those that apply to my existing relationship with IBLUX?
 
Ireland’s compensation scheme is similar to the compensation scheme you have access to in Luxembourg. The purpose of the Irish Investor Compensation Scheme is to pay compensation to you (subject to certain limits) if you have invested money or investment instruments in either of the following cases:
 
  • A firm goes out of business and cannot return your investments or money; and
  • A Central Bank of Ireland determination or a court ruling has been made under the Investor Compensation Act 1998;
 
The Investor Compensation Company DAC (ICCL) administers the scheme. IBIE will be a member of the scheme.
 
The scheme covers investment products including:
 
  • Public and private company shares
  • Units in collective investment schemes
  • Life insurance policies (including unit-linked funds)
  • Non-life insurance policies
  • Tracker bonds
  • Futures and options
 
Usually, you can only make a claim after a firm goes out of business and its assets have been liquidated and distributed to those who are owed money. Please check the details of the schemes for any limits that apply – not all losses will be covered as there are maximum levels of compensation.  The ICCL will pay you compensation for 90% of the amount you have lost, up to a maximum of €20,000.
 
5.     How do I make a complaint to IBIE? Are there any material differences that will apply to my relationship with IBIE compared to those that apply to my existing relationship with IBLUX? What if my complaint relates to something that happened while I was a customer of IBLUX?
 
The new Customer Agreement sets out how to lodge a complaint with IBIE.  The complaints handling procedures are materially similar to those that apply to your existing relationship with IBLUX.  If the substance of your complaint relates to something that happened prior to the Proposed Transfer, then you should address your complaint to IBLUX.  
 
6.     After the Proposed Transfer, will I still have access to the CSSF to file a complaint?
 
In case of a complaint, investors should follow the complaints procedure as referred to in the Customer Agreement.  Once the Proposed Transfer has taken place, the CSSF will cease to have jurisdiction over any complaints that you may have in respect of IBLUX.  However, please be aware that Ireland has a dispute resolution scheme in the form of the Financial Services and Pensions Ombudsman (“FSPO”). The FSPO is a free and independent statutory dispute resolution scheme for financial services.  You may be eligible to make a complaint to the FSPO if you are an “eligible complainant”.  Details of who are “eligible complainants” can be found on www.fspo.ie. The FSPO can be contacted at:
 
Postal Address
Financial Services and Pensions Ombudsman
Lincoln House,
Lincoln Place
Dublin 2
D02 VH29
 
Telephone
+353 (0)1 567 7000
 
Email
 
7.     How will my personal data be processed and protected? Are there any material differences that will apply to my relationship with IBIE compared to those that apply to my existing relationship with IBLUX in this context?
 
Your data will be processed and protected in accordance with the Interactive Brokers Group Privacy Policy which can be found at: https://www.interactivebrokers.com/en/index.php?f=305. There will be no material change.
 
PART C – OTHER PRACTICAL QUESTIONS AND NEXT STEPS
 
1.     Who should I contact before the Proposed Transfer takes place and after the Proposed Transfer if I have any questions in the ordinary course?
 
Generally speaking, you should contact IBLUX with any questions that you may have prior to the Proposed Transfer, and you should contact IBIE with any questions that you may have following the Proposed Transfer taking place.  Regardless of who you contact at Interactive Brokers, we will ensure your query is promptly dealt with and we will help you to connect with the right person or department.
 
2.     Will the range of products offered be the same?
 
IBIE will offer the same range of products as IBLUX plus some additional products such as (i) Bonds; (ii) OTC Precious Metals, and (iii) OTC Metal Futures. IBIE will also offer the ability to participate in the Stock Yield Enhancement Programme. Please review the Stock Yield Enhancement Programme Agreement if you are interested in participating.
 
 
3.     I currently trade OTC derivatives with IBLUX – what will happen to my open positions?
 
Your open positions will be transferred to IBIE and you will face IBIE rather than IBLUX.  You will no longer have any legal relationship with IBLUX in relation to those positions.  Please follow the link to the PRIIPs KID landing page in the Covering Letter to consult the applicable Key Investor Information Document.
 
4.     What happens to any security I have granted to IBLUX as part of a margin loan?
 
If you have granted security or collateral to IBLUX this will transfer to IBIE upon the Proposed Transfer taking place.
 
We do not anticipate you needing to take any steps to reflect the change in beneficiary, although we may need to take some administrative steps of our own to update security registers with the change in details. This should, however, not affect our priority or otherwise affect the date from which the security is valid.
 
5.     Will I have access to the same trading platform or be subject to any software changes following migrations?
 
The migration will have no impact upon the software you use to trade or administer your account. The technology will remain the same as it is today.
 
6.     Will all account balances be transferred at the same time?
 
All balances, with the exception of accruals (e.g., interest, dividends) will be transferred at the same time.  Once accruals have been posted to cash, they will automatically be swept to the migrated account.  
 
7.     What will happen to my current account following migration? 
 
Once all accruals have been swept, your current account will be closed and inaccessible for trading purposes.  You will still be able to access this closed account via the Client Portal for purposes of viewing and printing archived activity and tax statements.
 
8.     Will IBKR’s commissions and fees change when my account is migrated? 
 
No. IBKR commissions and fees do not vary by the broker your account is maintained with.
 
9.     Will my trading permissions change when my account is migrated? 
 
No. Your trading permissions will not change when your account is migrated.
 
10. Will open orders (e.g., Good-til-Canceled) be carried over when my account is migrated? 
 
Open orders will not be carried over to the new account, and we recommend that clients review their orders immediately following the migration to ensure that the open orders are consistent with their trading intentions.
 
11. Will I receive a single, combined annual activity statement at year end? 
 
No. You will receive an annual statement of your existing account which will cover the period starting 1 January 2020 through the date of migration and a second annual statement for your new account which will cover the period starting from the migration date through the end of the year.
 
12. Will the current cost basis of positions be carried over when my account is migrated? 
 
Yes, this migration will have no impact upon the cost basis of your positions.
 
13. Will the migrated account retain the same configuration as the current account? 
 
The configuration of the account following migration will match that of the current account to the extent permissible by regulation. This includes attributes such as margin capability, market data, additional users, and alerts. In limited instances, an account will be migrated to a jurisdiction where the full scope of product eligibility cannot be offered. Client’s holding restricted products may migrate and maintain or close such positions but won’t be allowed to increase the position.
 
14. Will my login credentials change?
 
No. Your username, password, and any 2-factor authentication process in place for your existing account will remain active following migration. You will, however, be assigned a new account ID for your migrated account.
 
 

 

Ich erhalte keine IBKR-Mobile-Benachrichtigungen

Background: 

In diesem Artikel erklären wir Ihnen, was Benachrichtigungen sind, wie sie im Zuge der Authentifizierung via IB Key verwendet werden und was Sie unternehmen können, wenn Sie sie nicht auf Ihrem Smartphone erhalten.

 

 

Inhalt:

 

Was ist eine Benachrichtigung?

Bei einer Push-Benachrichtigung handelt es sich um eine Kurzmitteilung, die von einem Backend-Server über das Internet auf Ihr Gerät gesendet wird. App-Entwickler verwenden diese Mitteilungen, um die Benutzer schnell und effizient zu erreichen, selbst wenn sie aktuell ihre App nicht verwenden. Solche Benachrichtigungen bieten Benutzern Informationen oder weisen sie auf eine bestimmte Maßnahme hin, die sie durchführen könnten bzw. sollten.

 

 

Wozu verwendet IBKR Mobile Benachrichtigungen?

IBKR Mobile verwendet Benachrichtigungen:

  • um Alarme und andere Informationen zuzustellen
  • für die Zwei-Faktor-Authentifizierung (IB Key)

Im zweiten Fall wird der Benutzer dazu eingeladen, auf die Benachrichtigung zu tippen - dadurch wird die IBKR-Mobile-App automatisch aufgerufen, wodurch der Authentifizierungsvorgang abgeschlossen werden muss.

 

Was sind die Voraussetzungen für den Erhalt von IBKR-Mobile-Benachrichtigungen?

Um Benachrichtigungen von IBKR Mobile zu erhalten, müssen die folgenden Anforderungen erfüllt sein:

  • IBKR Mobile muss auf Ihrem Gerät installiert und aktiviert sein. Weitere Details erhalten Sie hier: KB2260.
  • Ihr Gerät muss mit dem Internet verbunden sein (über WiFi oder eine mobile Datenverbindung wie z.B. EDGE/3G/4G/LTE). Wenn Sie in China sind, siehe zusätzlich Hinweis A. zu diesem Thema.

 

Ich erhalte keine Benachrichtigungen von IBKR Mobile. Was mache ich jetzt?

Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen und weiterhin Probleme mit dem Empfangen von IBKR-Mobile-Push-Benachrichtigungen haben, lesen Sie sich bitte die nachstehend angeführten Anweisungen durch.

1. Stellen Sie sicher, dass die Funktion "Nahtlose Benachrichtigung" (Seamless Notification) in Ihrem Client Portal aktiviert ist.
Sobald Sie sich in Ihr Client Portal eingeloggt haben, wählen Sie aus dem Hauptmenü auf der linken Seite "Einstellungen" --> "Benutzereinstellungen" aus. Klicken Sie auf das (Konfiguration) neben Secure-Login-System. Stellen Sie im Feld Secure-Login-Einstellungen auf der rechten Seite sicher, dass Nahtlose Authentifizierung aktiviert ist (Abbildung 1). Wenn dies nicht der Fall ist, klicken Sie auf das Rad (Konfiguration) neben Nahtlose Authentifizierung, aktivieren Sie dies und klicken Sie auf Speichern.
Abbildung 1
 
2. Öffnen und überprüfen Sie die Liste aller Ihrer Benachrichtigungen
Bestimmte Geräte-Einstellungen können dazu führen, dass Benachrichtigungen schnell ausgeblendet werden oder nicht angezeigt werden, wenn der Gerätebildschirm gesperrt ist. Es ist auch möglich, dass die IBKR-Mobile-Benachrichtigung durch andere Benachrichtigungen versteckt ist. Bitte beachten Sie, dass Sie den Verlauf Ihrer ungelesenen Benachrichtigungen jederzeit sehen können, indem Sie mit Ihrem Finger von der oberen Kante Ihres Bildschirms nach unten wischen.
 
3. Bitte stellen Sie sicher, dass Ihr Telefon sich derzeit nicht im "Flugzeugmodus" oder "Bitte nicht stören"-Modus befindet.
Der Flugzeugmodus deaktiviert manche oder alle kabellosen Verbindungen in Ihrem Gerät, um bestimmte Luftfahrtsbestimmungen zu erfüllen.
Der "Bitte nicht stören"-Modus wird verwendet, um Anrufe, Alarme und Benachrichtigungen zu verwalten und wie sie dem Besitzer des Gerätes mitgeteilt werden. Normalerweise ist dieser Modus dann aktiv, wenn Sie einen Halbmond oder ein kleines Stoppschild im oberen Bereich Ihres Bildschirmes sehen können.
Der schnellste Weg, um die Funktion zu deaktivieren, erfolgt über die Schnelleinstellungen, die Sie öffnen können, indem Sie mit dem Finger von oben nach unten über Ihren Bildschirm wischen (Abbildungen 2 und 3).
Abbildung 2                                                                            Abbildung 3
    
Hinweis: Auf Android-Geräten können sich die Position und der Name der Elemente je nach Geräte-Anbieter und Software-Version unterscheiden.
 
4. Stellen Sie sicher, dass die Benachrichtigungen für die IBKR-Mobile-App aktiviert sind.
Als Sie die IBKR-Mobile-App auf Ihrem Gerät installiert haben, hat Sie das Gerät aufgefordert, Benachrichtigungen für die App selbst zu erlauben. Wenn Sie zu dem damaligen Zeitpunkt den Zugriff nicht genehmigt haben, müssen Sie die Benachrichtigungen nun manuell in Ihren Smartphone-Einstellungen aktivieren. Anweisungen zur Aktivierung erhalten Sie in KB3236.
 
5. Überprüfen Sie, ob der Energiesparmodus Ihres Telefons das Empfangen von Benachrichtigungen blockiert.
Smartphones verfügen über einen speziellen Stromsparmodus, um Benutzern bei Bedarf eine längere Akkunutzung zu ermöglichen. Dies wird erreicht, indem die Kommunikation und Aktualisierung von im Hintergund laufenden Apps eingeschränkt bzw. deaktiviert wird. Dadurch wird häufig der Empfang von Benachrichtigungen auf Ihr Gerät unterbunden. Sie können das aktuell verwendete Energieprogramm auf Ihrem Smartphone folgendermaßen überprüfen:

Klicken Sie hier, wenn Sie diese Anweisungen überspringen und direkt zum nächsten Schritt übergehen möchten: Punkt 6.

 

Apple iOS

Wenn der Batteriesparmodus aktiviert ist, wird Ihre Batterieanzeige rechts oben den Batteriestand gelb anzeigen.
 Abbildung 4
Sie können den Batteriesparmodus deaktivieren, indem Sie mit dem Finger von oben nach unten auf Ihrem Bildschirm wischen und auf das Batteriesymbol im Kontrollzentrum tippen (Abbildung 5)
Abbildung 5
 
 
Wenn dort kein Batteriesymbol angezeigt wird, können Sie diese Einstellung mittels der Funktion Stromsparmodus im Batteriebereich der Einstellungen Ihres Telefons ändern (Abbildungen 6, 7, 8).
  Abbildung 6                                             Abbildung 7                                     Abbildung 8
  

 

Android

Wenn der Energiesparmodus eingeschaltet ist, werden die untere und obere Leisten Ihres Gerätes einen orangefarbenen Hintergrund und das Batteriesymbol ein "+" aufweisen.
 Abbildung 9
 
Der schnellste Weg, um die Funktion zu deaktivieren, erfolgt über die Schnelleinstellungen, die Sie öffnen können, indem Sie mit dem Finger von oben nach unten über Ihren Bildschirm wischen. Danach können Sie auf das Batteriesymbol tippen (Abbildung 10).
 Abbildung 10
 
Wenn in den Schnelleinstellungen kein Batteriesymbol angezeigt wird, können Sie auf das  Einstellungssymbol und danach auf Batterie tippen. Dort können Sie die Funktion Stromsparen umschalten (Abbildungen 11, 12, 13).
 Abbildung 11                                     Abbildung 12                                                 Abbildung 13
  

Hinweis: Die Position und der Name der Elemente können sich je nach Android-Geräte-Anbieter und Software-Version unterscheiden.

6. Überprüfen Sie die Verbindung und den Empfang Ihres Telefons
Das WiFi-Signal sowie die Indikatoren für Ihren Netzwerkempfang im oberen Bereich Ihres Bildschirms sollten eine gute Verbindung anzeigen. Sie können einen schnellen Test durchführen, ob Ihr Netzwerk funktioniert, indem Sie eine Website über den Webbrowser Ihres Telefons öffnen, eine Websuche durchführen oder ibkr.com besuchen.
 
7. Ihr Gerät darf kein Jailbreak bzw. Rootzugriff haben
Ein Gerät mit Jailbreak oder Rootzugriff ermöglicht die Installation von Apps, die nicht vom Software- und/oder Hardware-Anbieter zugelassen sind. Dies wird erreicht, indem vollständiger (Root-)Zugriff auf das Betriebssystem des Geräts erhalten wird und die ursprünglich eingebauten Sicherheitsmaßnahmen und Einschränkungen entfernt werden. Solch ein Vorgang macht die Garantie des Geräts ungültig und kann bestimmte Funktionen komplett nutzlos machen bzw. beschädigen. Hierbei wird der Gesamtschutz des Gerätes äußerst verringert.
Aus diesen Gründen kann auf einem Gerät mit Jailbreak/Rootzugriff die IBKR-Mobile-App zur Authentifizierung nicht verwendet werden. wird.
 
8. Führen Sie eine Synchronisation zwischen der IBKR-Mobile-App und den Backend-Systemen durch.
Wenn Sie alle oben stehende Schritte befolgt haben und weiterhin keine IBKR-Mobile-Benachrichtigungen auf Ihrem Gerät erhalten, empfehlen wir Ihnen, dass Sie sich einmalig ins Client Portal anhand der manuellen Prüfcode/Antwortcode-Authentifizierungsmethode einloggen. Durch diesen Vorgang werden die App-Parameter mit unseren Backend-Systemen wieder neu ausgerichtet und dadurch sollte in Zukunft die nahtlose Authentifizierungsmethode erneut ausgelöst werden. Bitte befolgen Sie die folgenden Schritte:

a. Klicken Sie auf ibkr.com auf die Schaltfläche Anmeldung --> LOGIN.

b. Geben Sie Ihre Logindaten ein und klicken Sie auf Login.

c. Wenn Sie mehrere aktive SLS-Geräte haben, wählen Sie "IB Key" aus dem Drop-down-Menü aus.

d. Wenn eine Nachricht angezeigt wird, dass eine Mitteilung an Ihr Telefon gesendet wurde, klicken Sie auf "Klicken Sie hier, wenn Sie die Nachricht nicht erhalten haben" und das System wird Ihnen einen 6-stelligen Prüfcode anzeigen.

e. Öffnen Sie IBKR Mobile auf Ihrem Gerät und tippen Sie auf Authentifizieren  (wenn Sie die Schaltfläche Authentifizieren nicht sehen, tippen Sie zunächst auf Services oben links).

f. Geben Sie den Prüfcode ein, den Sie unter Abschnitt d. erhalten haben, in das Feld Prüfcode ein und tippen Sie auf Generieren. Sobald Sie Ihr Sicherheitselement angegeben haben (PIN, FaceID, Code), erhalten Sie einen 8-stelligen Antwortcode.

g. Geben Sie nun im Login-Fenster des Client Portals den Antwortcode ein, den Sie unter Abschnitt f. erhalten haben.

h. Wenn der Code akzeptiert wurde, werden Sie ins Client Portal eingeloggt.

i. Melden Sie sich aus dem Client Portal ab und versuchen Sie sich erneut einzuloggen. Diesmal sollten Sie die Benachrichtigung auf Ihrem Gerät erhalten.
 

Sie können sich einloggen, auch wenn Sie keine Benachrichtigungen erhalten.

Falls Ihr Smartphone keine IB-Key-Benachrichtigungen erhalten kann, können Sie den Loginprozess weiterhin mittels der IB-Key-Prüfcode/Antwortcode-Methode durchführen, die auf den folgenden Seiten (in Abhängigkeit Ihres Betriebssystems) beschrieben ist:

 
Skript
A. In China ist der Zugang zu Google-Diensten blockiert. Aufgrund dieser Einschränkung werden Benachrichtigungen normalerweise nicht an Android-Geräte innerhalb dieses Landes zugestellt. IBKR verfügt nicht über die Möglichkeiten, um etwas gegen diese Einschränkung zu unternehmen.

 

 Referenzmaterial:
  • Siehe KB2260 für Anweisungen zur Aktivierung und Bedienung von IBKR Mobile zur Authentifizierung.
  • Siehe KB3236 für Anweisungen zur Aktivierung von Benachrichtigungen für die IBKR-Mobile-App.
  • Siehe KB2748 für Informationen zur Wiederherstellung der Authentifizierung via IBKR Mobile.

 

FAQs: Kontoübertragung an IBCE nach dem Brexit

Übersicht: 

Hierbei handelt es sich um ein wichtiges Dokument bezüglich des vorgeschlagenen Transfers Ihres Kontos von IBUK und IBLLC an IBCE, das Sie sich durchlesen sollten. Bitte lesen Sie das ganze Dokument durch, bevor Sie jegliche Maßnahmen ergreifen, die Ihnen im Schreiben per E-Mail erläutert wurden.

 

Background: 

Bitte nehmen Sie sich Zeit, um diese FAQs durchzulesen, der die wichtigsten Änderungen zum regulatorischen Rahmen durch den vorgeschlagenen Transfer (wie nachstehend beschrieben) beinhaltet und allgemeine Fragen beantwortet. Die FAQs sollten zusammen mit dem Schreiben sowie den Dokumenten im Anhang des Schreibens gelesen werden. Wenn Sie weitere Informationen benötigen, kontaktieren Sie uns bitte über die im Schreiben angeführten Kontaktdetails. Diese FAQs bauen auf dem vorherigen Artikel auf, der Ihnen zugänglich gemacht wurde („FAQs: Brexit und die Übertragung von Konten“, auch als („ursprüngliche FAQs“) bezeichnet, da sie neue Informationen enthalten und wir Sie daher bitten, sie sorgfältig durchzulesen. Bei abweichenden Informationen zwischen diesen FAQs und den ursprünglichen FAQs verlassen Sie sich bitte auf die Informationen, die in diesen FAQs enthalten sind.

 

Thema: 

Diese FAQs sind in drei Abschnitte unterteilt. 

  • Abschnitt A enthält Informationen zu unserem vorgeschlagenen Transfer (nachstehend beschrieben).
  • Abschnitt B enthält wichtige rechtliche und regulatorische Themen, die sich aus dem vorgeschlagenen Transfer (nachstehend beschrieben) ergeben.
  • Abschnitt C beantwortet jegliche weitere Fragen, die Sie möglicherweise haben und bietet weitere Informationen darüber, was sich nach dem vorgeschlagenen Transfer ändern wird und was gleich bleibt. 

 

ABSCHNITT A – DER VORGESCHLAGENE TRANSFER

 1. Wie sieht die aktuelle Situation aus? Wieso kommt es zu Änderungen?

Wie Sie bereits wissen, wird Ihre Geschäftsbeziehung mit Interactive Brokers von einer im Vereinigten Königreich ansässigen Körperschaft geführt, und zwar von Interactive Brokers (U.K.) Limited (“IBUK”). Je nachdem welcher Art von Geschäftstätigkeiten Sie nachgehen, handelt es sich bei der Rechtskörperschaft, deren Dienste Sie in Anspruch nehmen, entweder um IBKR UK in Zusammenarbeit mit der US-amerikanischen Körperschaft Interactive Brokers LLC(“IBLLC”).  Derzeit verwendet IBUK einen sogenannten Finanzdienstleistungsreisepass, um Dienstleistungen über ganz Kontinentaleuropa hinweg anbieten zu können. Wie bereits beschrieben, gehen wir aktuell davon aus, dass nach Ende der Brexit-Übergangsphase IBUK ihren Pass verlieren wird und vom 1. Januar 2021 Interactive Brokers Änderungen im Hinblick auf die Rechtskörperschaft, die mit Ihnen Geschäfte machen wird, vornehmen werden muss. 

 

2. Um was für „Änderungen” handelt es sich hierbei?

Wir haben eine neue Rechtskörperschaft von Interactive Brokers in Ungarn gegründet, und zwar Interactive Brokers Central Europe Zrt.  (“IBCE”).  Unser Vorschlag lautet, dass Ihre Geschäftstätigkeiten mit IBUK und IBLLC an IBCE übertragen werden.  n anderen Worten ist es unsere Absicht, dass alle Ihre Konten, Anlagen und Services, die derzeit von IBUK und IBLLC bereitgestellt werden, stattdessen ausschließlich von IBCE angeboten und durchgeführt werden (nachstehend als „vorgeschlagener Transfer“ beschrieben).

 

3. Wann wird der vorgeschlagene Transfer stattfinden? 

Wir werden Sie vor dem vorgeschlagenen Transfer nochmals kontaktieren. 

 

4. Wer ist IBCE? Um was für ein Unternehmen handelt es sich?

IBCE, ein Anlageserviceanbieter, ist von der Central Bank of Hungary lizenziert und genehmigt.  Der regulatorische Status und das Profil von IBCE ist dem von IBUK sehr ähnlich.  Dies liegt daran, dass sowohl IBCE als auch IBUK gemäß der zweiten Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente (Richtlinie 2014/65/EU) zugelassen sind. Hierbei handelt es sich um ein EU-weites Gesetz, dessen Zweck es ist, die Regulierung von Anlageunternehmen möglichst zu vereinheitlichen. 

Dies bedeutet jedoch nicht, dass es keine Unterschiede zwischen den Richtlinien gibt, die für Ihre aktuelle Geschäftsbeziehung mit IBUK und IBLLC gelten sowie jene, die nach der Übertragung Ihres Kontos an IBCE gelten werden.  Unter Abschnitt B in diesen FAQs erhalten Sie weitere Details. 

 

5. Wie lauten die rechtlichen Daten von IBCE? 

Interactive Brokers Central Europe Zrt. ist als private Gesellschaft mit beschränkter Haftung auf Aktien registriert (Registrierungsnummer 01-10-141029) und ist im Unternehmensregister des  Metropolitan Court of Registration eingetragen. Die eingetragene Adresse lautet: Budapest, Madách Imre út 13-14, 1075.

 

6. Welcher Regulierungsbehörde untersteht IBCE und wie lauten ihre Kontaktdetails? 

Die Central Bank of Hungary wird die zuständige Aufsichtsbehörde für IBCE sein (so wie die Financial Conduct Authority die zuständige Aufsichtsbehörde für IBUK ist).  Nachstehend finden Sie die Kontaktdetails der  Central Bank of Hungary: 

Standort

Central Bank of Hungary

1054 Budapest

Szabadság tér 9.

Ungarn

 

Postadresse

Magyar Nemzeti Bank

BKKP Pf. 777

 

Kundenservice, Kundenbeschwerden 

Adresse: 1013 Budapest, Krisztina krt. 39.

E-Mail: ugyfelszolgalat@mnb.hu

Telefon:  +36 80 203 776

 

 7. Wo steht IBCE im Hinblick auf die Hierarchie der Interactive Brokers Group? 

IBCE ist eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der Interactive Brokers Group.

 

8. Was bedeutet der vorgeschlagene Transfer für mich? Wird es weitreichende Konsequenzen geben? 

Der vorgeschlagene Transfer könnte weitreichende Auswirkungen haben, wenn Sie derzeit Produkte handeln, die Sie nach dem Transfer nicht mehr handeln dürfen.  Daher ist es sehr wichtig, dass Sie diese FAQs vollständig lesen und sicherstellen, dass Sie verstehen, von welchen Änderungen Sie betroffen sind.

 

9. Was muss ich tun, wenn ich weiterhin Geschäfte mit Interactive Brokers machen möchte? 

Wenn Sie weiterhin Geschäfte mit Interactive Brokers machen möchten, benötigen wir Ihre Kooperation.  

Sie müssen der Kundenvereinbarung sowie den anderen Dokumenten im Abschnitt "Wichtige Information" des vorgeschlagenen Transferverfahrenszustimmen sowie the Proposed Transfer and the den regulatorischen Angelegenheiten im Schreiben, den Abschnitten "Wichtige Information" und "Zustimmung" des vorgeschlagenen Transferverfahrens zustimmen.  Sie können dies tun, indem Sie die Anweisungen im Schreiben befolgen. 

Zur Klarstellung: Sie haben das Recht, den vorgeschlagenen Transfer abzulehnen, wenn Sie der Meinung sind, dass dies negative Konsequenzen für Sie haben würde.  Bitte beachten Sie, dass wenn Sie sich für eine solche Absage entscheiden, es unwahrscheinlich ist, dass IBUK Ihnen zum Ende der Brexit-Übergangsphase weiterhin Dienstleistungen anbieten kann.  Wenn dies geschieht, wird Ihr Konto keine neuen Eröffnungstransaktionen oder neuen Vermögenswerte mehr übertragen können.  Sie werden immer die Möglichkeit haben, Ihr Konto an einen anderen Broker zu übertragen.  Wenn Sie den Transfer ablehnen möchten, befolgen Sie bitte die Anweisungen im Schreiben. 

In jedem Fall bitten wir Sie, dass Sie sich die gesamte Information sowie das Schreiben durchlesen, bevor Sie sich dafür entscheiden, den vorgeschlagenen Transfer anzunehmen oder abzulehnen.

 

10. Was geschieht als nächstes? 

Wenn Sie dem Transfer zustimmen möchten, nehmen Sie zunächst bitte alle Maßnahmen vor, die im Schreiben angeführt sind. Wir werden daraufhin Ihr Konto für den vorgeschlagenen Transfer vorbereiten.  Nach dem vorgeschlagenen Transfer wird IBCE Sie kontaktieren, um Ihnen weitere Informationen zu Ihrer neuen Geschäftsbeziehung mit ihr bereitzustellen.

 

ABSCHNITT B – RECHTLICHE UND REGULATORISCHE ÄNDERUNGEN, ÜBER DIE SIE INFORMIERT SEIN SOLLTEN

 

1. Nach dem vorgeschlagenen Transfer wird IBCE Sie kontaktieren, um Ihnen weitere Informationen zu Ihrer neuen Geschäftsbeziehung mit ihr bereitzustellen. Unterscheiden sich diese von denen, die derzeit gelten? 

Geschäfte, die Sie nach dem vorgeschlagenen Transfer tätigen, werden durch die neue Kundenvereinbarung zwischen Ihnen und IBCE geregelt.   Eine Kopie des neuen Kundenvertrages ist im Abschnitt "Wichtige Informationen" des vorgeschlagenen Transferprozesses vorhanden.  Bitte beachten Sie Frage A3 oben in Bezug auf den Zeitplan für den vorgeschlagenen Transfer.

 

2. Welche Wohlverhaltensregeln (einschließlich Best Execution) werden für meine Beziehung zu IBCE gelten? Gibt es wesentliche Unterschiede, die für meine Beziehung zu IBCE gelten, im Vergleich zu meiner bestehenden Beziehung, die in diesem Zusammenhang von IBUK geführt wird? 

Es gibt einige Änderungen, die zu beachten sind und die wir im Folgenden erläutern. 

Wenn Sie mit IBUK auf einer “Carried”-Basis Geschäfte tätigen (d. h. Sie handeln mit Indexoptionen, Futures und Futures-Optionen und IBUK führt Ihr Konto und verwahrt Ihr Vermögen), dann gelten für Sie derzeit die Wohlverhaltensregeln der Financial Conduct Authority.   iese Regeln basieren in hohem Maße auf der neugefassten Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente, der Verordnung über Märkte für Finanzdienstleistungen und verschiedenen delegierten Richtlinien und Verordnungen (zusammenfassend “MiFID” genannt).  In Bezug auf die bestmögliche Ausführung muss IBUK dort, wo sie Anwendung findet, alle ausreichenden Schritte unternehmen, um das bestmögliche Ergebnis für Sie zu erzielen, wenn wir Ihren Auftrag ausführen. 

Wenn Sie gegenwärtig mit IBUK auf einer “eingeführten” Basis Geschäfte tätigen (in der Reihenfolge, in der Sie mit Produkten handeln, die außerhalb der im vorigen Absatz erwähnten Produkte liegen, und Sie eine Beziehung sowohl zu IBUK als auch zu ihrer US-Tochtergesellschaft IBLLC haben), gilt für Sie gegenwärtig eine Mischung von Wohlverhaltensregeln. Zum Beispiel gelten für die Einführung Ihrer Geschäfte bei IBLLC die Wohlverhaltensregeln der Financial Conduct Authority (siehe oben).  Nach der Einführung bei IBLLC gelten die entsprechenden Regeln und Vorschriften der US Securities and Exchange Comission und der US Commodity Futures Trading Commission (u. a.) für die Rolle von IBLLC (einschließlich ihrer Verpflichtungen in Bezug auf die bestmögliche Ausführung und Verwahrung). 

Generell ist zu beachten, dass es natürlich möglich ist, dass Ihr Geschäft auf diese beiden Szenarien aufgeteilt ist (mit anderen Worten, ein Teil Ihres Geschäfts wird auf einer “Carried”-Basis abgewickelt, während ein Teil auf einer “einführenden” Basis abgewickelt wird). 

In Zukunft wird die Unterscheidung zwischen “carried” und “einführenden” Geschäften nicht mehr gelten und in jedem der oben genannten Fälle werden die ungarischen Wohlerhaltensregeln ausschließlich für Ihre Geschäftsbeziehung mit IBCE gelten.   Wie die Regeln der britischen Financial Conduct Authority basieren diese in hohem Maße auf der MiFID, und die Verpflichtungen von IBCE in Bezug auf die bestmögliche Ausführung entsprechen denen, die derzeit für IBUK gelten. 

Wir sind der Ansicht, dass sich die für unsere Geschäftsbeziehung geltenden Regeln zwar ändern werden, aber wir halten solche Änderungen nicht für wesentlich oder dafür, dass Ihnen ein geringeres Maß an Schutz gewährt wird.

 

3. Wie werden meine Anlagen, die ich bei IBCE verwalte, aus rechtlicher/regulatorischer Sicht verwahrt? Gibt es wesentliche Unterschiede, die für meine Beziehung zu IBCE gelten, im Vergleich zu meiner bestehenden Beziehung, die in diesem Zusammenhang von IBUK geführt wird? 

Welche Regeln derzeit gelten, hängt von der Art der Geschäftstätigkeiten ab, die Sie gegenwärtig mit IBUK führen (siehe oben B2).  Wenn Sie „carried“ Geschäfte mit IBUK tätigen, gelten die Regeln der Financial Conduct Authority für Kundenvermögen (oder „CASS“).  Diese basieren stark auf der MiFID.  Wenn Sie „eingeführte“ Geschäfte mit IBUK und IBLLC tätigen, gelten die US-Custody-Regeln für Ihre Depotwerte. 

In Zukunft wird die oben beschriebene Unterscheidung zwischen “carried” und “einführenden” Geschäften nicht mehr gelten und in jedem der oben genannten Fälle werden die ungarischen Wohlverhaltensregeln ausschließlich für Ihre Geschäftsbeziehung mit IBCE gelten.  Wie die Regeln der britischen Financial Conduct Authority basieren die ungarischen Wohlverhaltensregeln in hohem Maße auf der MiFID. 

 

4. Wie bin ich vor Verlusten geschützt? Gibt es wesentliche Unterschiede, die für meine Beziehung zu IBCE gelten, im Vergleich zu meiner bestehenden Beziehung, die in diesem Zusammenhang von IBUK geführt wird? 

Gegenwärtig sind Ihre zulässigen Vermögenswerte entweder im Rahmen der US Securities Investor Protection Corporation in Höhe von bis zu 500,000 USD (unterliegt einem Unterlimit von 250,000 USD für Barmittel) oder des UK Financial Services Compensation Scheme in Höhe von bis zu £50,000 vor Verlusten geschützt (welches System zur Anwendung kommt, hängt vom jeweiligen Segment Ihres IBUK-Kontos ab, wie oben unter B2 erläutert).  Nach dem vorgeschlagenen Transfer wird der Hungarian Investor Protection Fund gemäß dem Act CXX of 2001 on the Capital Market Ihre Vermögenswerte in Höhe von bis zu 100,000 EUR vor Verlusten schützen, für den Fall, dass IBCE in Zahlungsverzug gerät und ihre Verpflichtungen Ihnen gegenüber nicht mehr erfüllen kann. 

Das ungarische Entschädigungssystem ist ähnlich dem Entschädigungssystem, zu dem Sie im Vereinigten Königreich Zugang haben.   Der Zweck des Fund ist es, Ihnen eine Entschädigung in einem der folgenden Fälle zu zahlen:

  • die Central Bank of Hungary veranlasst ein Liquidierungsverfahren für IBCE oder
  • ein Gericht verlangt die Liquidierung von IBCE. 

 IBCE ist ein Mitglied des Fund. 

Die vom Fund geleistete Entschädigung deckt Ansprüche aus Verträgen ab, die im Rahmen der Vereinbarung mit IBCE über Brokeragetätigkeiten, Wertpapierverwahrung, Depotführung und Kundenkontoverwaltung durch IBCE abgeschlossen werden.

In der Regel können Sie eine Förderung erst dann geltend machen, wenn eine Firma ihre Geschäftstätigkeit einstellt und ihr Vermögen liquidiert und an diejenigen verteilt wurde, denen Geld geschuldet wird. Informieren Sie sich in den Einzelheiten der Regelungen über die geltenden Höchstbeträge – nicht alle Verluste werden gedeckt, da es Entschädigungshöchstgrenzen gibt.   Der vom Fund gezahlte Betrag für verlorene Beträge beträgt höchstens 100,000 EUR. der vom Funds gezahlte Betrag beträgt:

  • 100% bis zu einem in EUR äquivalenten Höchstbetrag von einer Million Forint (2,800 EUR am 12. Dezember 2020),
  • bei über einer Million Forint: 1 Million Forint sowie 90% des Betrags über einer Million Forint bis zu höchstens 100,000 EUR.

 

5. Wie kann ich eine Beschwerde bei IBCE einreichen? Gibt es wesentliche Unterschiede, die für meine Beziehung zu IBCE gelten, im Vergleich zu meiner bestehenden Beziehung, die in diesem Zusammenhang von IBUK geführt wird? Was ist, wenn sich meine Beschwerde auf etwas bezieht, das passiert ist, während ich Kunde von IBUK war? 

Die allgemeinen Geschäftsregeln von IBCE legen fest, wie man eine Beschwerde bei IBCE einreichen kann.  Die Verfahren zur Bearbeitung von Beschwerden ähneln im Wesentlichen denen, die für Ihre bestehende Beziehung mit IBUK gelten.  Wenn sich der Inhalt Ihrer Beschwerde auf etwas bezieht, das vor dem vorgeschlagenen Transfer geschehen ist, dann sollten Sie Ihre Beschwerde an IBUK richten.  IBUK wird auch nach dem Brexit als Wertpapierfirma zugelassen bleiben.   Die aktuellen Kontaktinformationen bleiben gleich, falls Sie IBUK kontaktieren müssen.

 

6. Werde ich nach dem vorgeschlagenen Transfer weiterhin Zugang zum Finanzombudsmann haben?  

Im Falle einer Beschwerde sollten Anleger das Beschwerdeverfahren befolgen, das in der Kundenvereinbarung erwähnt ist.   Sobald der vorgeschlagene Transfer stattgefunden hat, wird der Financial Ombudsmann Service des Vereinigten Königreichs nicht mehr für Beschwerden, die Sie in Bezug auf IBUK haben könnten, zuständig sein.  Bitte beachten Sie jedoch, dass es in Ungarn ein von der Central Bank of Hungary bereitgestelltes Streitbeilegungssystem in Form des Financial Arbitration Board (“FAB”) gibt. Beim FAB handelt es sich um ein kostenloses, unabhängiges und staatliches Streitbeilegungssystem für Finanzdienstleistungen. Sie können berechtigt sein, eine Beschwerde an den FAB zu richten, wenn Sie ein Retailkunde sind.  Details zum FAB erhalten Sie unter: https://www.mnb.hu/en/hungarian-financial-arbitration-board

 Der FAB kann kontaktiert werden unter: 

Postadresse

Financial Arbitration Board

1525 Budapest

Pf. 172

 

E-Mail

ugyfelszolgalat@mnb.hu

 

7. Wie werden meine persönlichen Daten verarbeitet und geschützt? Gibt es wesentliche Unterschiede, die für meine Beziehung zu IBCE gelten, im Vergleich zu meiner bestehenden Beziehung, die in diesem Zusammenhang von IBUK geführt wird? 

Siehe die ursprünglichen FAQs für weitere Informationen. Es wird zu keinen wesentlichen Änderungen kommen.

 

ABSCHNITT C – WEITERE PRAKTISCHE FRAGEN UND NÄCHSTE SCHRITTE

 

1. Wen sollte ich kontaktieren, bevor der vorgeschlagene Transfer stattfindet sowie nach dem vorgeschlagenen Transfer, falls ich Fragen haben sollte? 

In der Regel sollten Sie bei Fragen vor dem vorgeschlagenen Transfer IBUK kontaktieren und IBCE danach.  Ungeachtet dessen, wen Sie bei Interactive Brokers kontaktieren, werden wir sicherstellen, dass Ihre Anfrage schnell bearbeitet wird und dass Sie mit der richtigen Person oder Abteilung verbunden werden.

 

2. Wird die Palette der angebotenen Produkte gleich bleiben? 

IBCE und IBUK bieten die gleiche Produktpalette für alle Kategorien außer Metalle und Devisen an. Die Unterschiede in den Angeboten lauten wie folgt: 

  • Metall-CFDs werden von IBCE angeboten, Spot- und OTC-Metall-Futures jedoch nicht.
  • Der Handel mit Wertpapieren und Derivaten in den gleichen Märkten ist jetzt möglich, aber wenn Sie außerhalb der erlaubten Einzahlungswährungen (siehe Nr. 7) handeln und die Transaktion zu einem Long-Cash-Saldo führt, werden wir automatisch in Ihre Basiswährung umwandeln.  Wenn die Transaktion zu einem Short-Cash-Saldo führt, gibt es keine weiteren Maßnahmen seitens IBCE, da Sie in allen verfügbaren IBKR-Währungen Darlehen aufnehmen können.
  • Devisenkassageschäfte bei IBCE müssen mit einem Wertpapierdienstleistungsgeschäft und den daraus resultierenden Zahlungsströmen verbunden sein.  Um dieser Regelung zu entsprechen, können Sie keine Währungen mehr auf spekulativer Basis handeln. 

Weitere Informationen finden Sie unter:  “IBCE Multi-Currency Account Foreign Exchange Restrictions Disclosure” (Offenlegung zu Einschränkungen hinsichtlich Devisen bei Multiwährungskonten bei IBCE). Normal 0 false false false EN-US X-NONE X-NONE

 

3. Wird die Produktpalette dieselbe bleiben? 

Es wird zwei Änderungen hinsichtlich der derzeit angebotenen Dienstleistungen kommen: 

  • IBCE bietet Finanzierungen für Wertpapier- und Rohstofftransaktionen an, kann jedoch keine Auszahlungen geliehener Einlagen unterstützen.  Sie werden kostenfreie Barmittel auszahlen können, die nicht zur Aufrechterhaltung Ihrer offenen Positionen benötigt sind.  Wenn Sie zusätzliche Mittel auszahlen möchten, können Sie Positionen verkaufen und die Erträge daraus auszahlen.
  • GFIS-Investmentrecherchen werden Kunden von IBCE nicht zur Verfügung stehen, jedoch sind die Marktdaten und Nachrichtenangebote von GFIS davon nicht betroffen.

 

4. Ich handle derzeit OTC-Derivate mit IBUK – was wird mit meinen offenen Positionen geschehen? 

Ihre offenen Positionen werden an IBCE übertragen und Sie werden eher mit IBCE als mit IBUK zu tun haben.  Sie werden keine rechtliche Beziehung mehr in Bezug auf diese Positionen mit IBUK haben.  Wir werden Ihnen gesondert ein aktualisiertes Basisinformationsblatt zukommen lassen (bitte folgen Sie dem Link zur PRIIPs-KID-Seite im Schreiben).

 

5. Was geschieht mit jeder Sicherheit, die ich IBUK/IBLLC als Teil eines Margendarlehens gewährt habe? 

Wenn Sie IBUK/IBLLC eine Sicherheit gewährt haben, wird diese nach dem vorgeschlagenen Transfer auf IBIE übertragen. Sie erhalten zwei neue Kontrakte für Ihr bestehendes Margindarlehen:

  • Anlagendarlehenskontrakt
  • Rahmenvertrag für Wertpapierleihgeschäfte

Diese funktionieren auf ähnliche Weise wie Ihr bestehendes Margindarlehenskonto. Der Unterschied besteht darin, dass Sie IBCE Service-Gebühren für die Aktienleihtransaktion in Ihrem Namen anstelle von Zinsen zahlen müssen.  Dadurch können sich steuerliche Konsequenzen in Abhängigkeit Ihres Wohnsitzlandes ergeben.

 

6. Werde ich nach dem Transfer Zugang zu derselben Handelsplattform haben oder Softwareänderungen ausgesetzt sein? 

Der Transfer wird keine Auswirkungen auf die Software haben, die Sie für den Handel oder die Verwaltung Ihres Kontos verwenden.   Die Technologie wird dieselbe bleiben, wie sie es heute ist.

 

7. Werden alle Kontosalden zum gleichen Zeitpunkt übertragen und wenn ja, wann? 

IBCE wird eine eingeschränkte Anzahl an Einzahlungswährungen unterstützen.  Die folgenden Bareinzahlungswährungen werden auch "zulässige Einzahlungswährungen" genannt:

  • EUR, USD, HUF, CZK, PLN, GBP 

Sie werden eine Basiswährung aus den zulässigen Einzahlungswährungen wählen müssen und wenn Sie Long-Barsalden in anderen Währungen halten, werden Sie diese Salden in eine der zulässigen Einzahlungswährungen vor der Übertragung umwandeln müssen.

 

Im Einklang mit den ungarischen Regeln für den Schutz von Kundenvermögenswerten, müssen Kundengelder  auf dieselbe Art und Weise geschützt werden, wie sie vom Broker erhalten wurden.  Dies steht im Gegensatz zu Ihrem vorigen Broker, IBUK und/oder IBL, dessen regulatorische Kundenvermögenswertregeln es erlaubt haben, Ihre Einlagen im äquivalenten Wert in einer anderen Währung zu schützen.  

Short-Währungssalden sind nicht betroffen.  Sie können jegliche Währungen leihen, die die IBKR Group bietet.

Normal 0 false false false EN-US X-NONE X-NONE Normal 0 false false false EN-US X-NONE X-NONE Normal 0 false false false EN-US X-NONE X-NONE Alle Barsalden, mit Ausnahme von Rückstellungen (z. B. Zinsen und Dividenden) werden gleichzeitig übertragen. Sobald alle Rückstellungen in Barmittel umgewandelt wurden, werden sie automatisch an IBCE überwiesen. Sobald alle aufgelaufenen Beträge abgebucht wurden, wird Ihr aktuelles Konto bei IBUK oder IBLLC geschlossen und wird für Handelszwecke nicht mehr zugänglich sein. Sie können weiterhin über das Client Portal auf dieses geschlossene Konto zugreifen, um archivierte Auszüge einzusehen und auszudrucken.

 

8. Werden alle Wertpapier-, Derivats- und Rohstoffpositionen zum gleichen Zeitpunkt übertragen?  

Alle Positionen werden zum gleichen Zeitpunkt übertragen, mit Ausnahme von OTC-Metall-Futures und Spot-Metallen.  Sie werden diese Positionen schließen müssen, bevor Ihr Konto an IBCE übertragen wird.

 

9. Was wird nach dem Transfer mit meinem aktuellen Konto geschehen? 

Ihr aktuelles Konto wird geschlossen, sobald alle Rückstellungen in Barmittel umgewandelt und auf das übertragene Konto eingezahlt wurden.  Sobald Ihr altes Konto geschlossen wurde, können Sie damit keine Handelsgeschäfte durchführen können, jedoch werden Sie über eine Kontoauswahl innerhalb des Client Portals darauf zugreifen können, um historische Auszüge einzusehen und auszudrucken.

 

10. Werden sich die Provisionen, Zinsen und Gebühren bei IBKR ändern, wenn mein Konto übertragen wird? 

Die Provisionen und Gebühren für Handelsprodukte bei IBKR sind bei allen unseren Brokern, ungeachtet dessen, bei dem Ihr Konto gehalten wird, gleich.

Es kommt jedoch zu Änderungen hinsichtlich der Zinsen und Gebühren für Barsalden. IBCE wird keine Zinsen auf Habenzinsen zahlen, da laut ungarischem Recht Anlagedienstleistungsunternehmen die Zahlung von Zinsen untersagt ist.  IBCE wird eine Währungshandhabungsgebühr für Barsalden in Währungen erheben, die negative Zinssätze aufweisen.

 

11. Werden meine Handelsberechtigungen sich ändern, wenn mein Konto übertragen wird? 

Nein. Ihre Handelsberechtigungen werden sich nicht ändern, wenn Ihr Konto für von IBCE unterstützte Produkte übertragen wird. Wie unter Punkt (2) erläutert, werden Metalle sowie OTC-Metall-Futures nicht verfügbar sein.

 

12. Werden offene Orders (z. B. Good-til-Canceled) übertragen, wenn mein Konto übertragen wird? 

Offene Orders werden nicht auf das neue Konto übertragen und wir empfehlen Kunden, dass sie ihre Orders umgehend nach der Übertragung überprüfen, um sicherzustellen, dass ihre offenen Orders mit ihren Handelsabsichten übereinstimmen.

 

13. Werde ich den US-Pattern-Day-Trading-Regeln ("PDT") unterliegen, sobald mein Konto übertragen wird? 

Nein. Sie werden den PDT-Regeln nicht mehr unterliegen.

 

14. Werde ich einen einzigen und konsolidierten Kontoauszug für sowohl die Umsätze in meinem IBUK- als auch meinem IBCE-Konto erhalten? 

Nein.  Es werden separate Tages-, Monats- und Jahresumsatzauszüge für Ihr IBUK- und IBCE-Konto bereitgestellt und die Umsätze für den Zeitraum, in dem jedes der beiden offen war, reflektieren. Umsatzauszüge finden Sie im Client Portal unter Berichte/Steuerdokumente, wo Sie zwischen den beiden Konten hin- und herwechseln und somit auf die jeweiligen Umsätze zugreifen können.

 

15. Wird die aktuelle Kostenbasis von Positionen auf mein neues Konto übertragen? 

Ja, diese Übertragung wird keine Auswirkungen auf die Kostenbasis Ihrer Positionen haben.

 

16. Wird das übertragene Konto dieselben Einstellungen wie mein aktuelles Konto haben? 

Die Konfiguration Ihres Kontos wird nach der Übertragung mit dem Ihres aktuellen Kontos übereinstimmen, sofern dies behördlich erlaubt ist.  Dies umfasst Funktionen wie z. B. Marginfähigkeit, Marktdaten, zusätzliche Benutzer und Alarme.  Kunden, die Produkte mit einer Beschränkung halten (mit Ausnahme von OTC-Metall-Futures und Spot-Metalle), können solche Positionen übertragen. Sie werden jedoch ihre Positionen nicht erhöhen können.

OTC-Metall-Futures und Spot-Metalle müssen in Ihrem aktuellen IBUK-Konto geschlossen werden.

 

17. Werden meine Anmeldedaten sich ändern? 

Nein.  Ihr Benutzername, Passwort sowie 2-Faktor-Authentifizierungsverfahren, die derzeit für Ihr bestehendes Konto gelten, werden nach der Übertragung aufrechtbleiben. Sie werden jedoch eine neue Konto-ID für Ihr übertragenes Konto erhalten.

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